Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischverarbeitung: Land startet Kontrollen und Informationsangebot für faire Bedingungen

KIEL, 10.10.18 – In vielen Branchen, so auch in Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung, übernehmen Fremdfirmen mit meist ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganze Produktionsabschnitte…

Die oft aus Osteuropa stammenden Beschäftigten leben häufig in Gruppenunterkünften oder in Wohnungen, die ihr Arbeitgeber für sie organisiert. In jüngerer Vergangenheit hat es über solche Unterbringungen und über die Beschäftigungssituation Beschwerden gegeben. Das Land startet daher heute (10.10.) gemeinsam mit den Beteiligten ein Informationsangebot sowie die Überprüfung der Unterkünfte von Beschäftigten.

„Die Arbeits- und Wohnbedingungen aller Beschäftigten sind so zu gestalten, dass die Anforderungen an Sicherheit und gesundes Arbeiten eingehalten werden“, sagt dazu Gesundheitsminister Heiner Garg. „Unterkünfte, egal ob sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden oder ob sie angemietet werden, müssen sicher sein. Grundsätzlich sind bei allen Räumen und Gebäuden neben den Hygienestandards in erster Linie die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des Baurechts zu berücksichtigen“, so der Minister.

Der auf Freiwilligkeit basierende, 2014 beschlossene „Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft“ – eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von sozialen Standards – wird insbesondere im Bereich der Unterbringung nicht von allen Betrieben gleichermaßen umgesetzt.

Die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren initiierte
Offensive zielt daher zum einen auf die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten ab. Arbeitgeber erhalten dazu zeitnah weitere Informationen. Zum anderen sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die meist kein Deutsch sprechen, über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt  werden. Ein entsprechender Flyer wird dazu, auch auf Rumänisch und Polnisch, informieren. Zudem werden ab sofort gezielte Kontrollen in dem Bereich landesweit durchgeführt.

Die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) wird mit den zuständigen Behörden die bau- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen überprüfen.

Die betroffenen Beschäftigten in Schleswig-Holstein können sich zudem von den Beratungsstellen „Faire Mobilität“ und „Arbeitnehmerfreizügigkeit Schleswig-Holstein“ beraten lassen. Den Flyer in den Sprachen Deutsch, Rumänisch (www.schleswig-holstein.de/abator) und Polnisch (www.schleswig-holstein.de/rzeznia) finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/Schlachthof.

Kontakt Beratungsstelle:

Arbeit und Leben Schleswig-Holstein
Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit Schleswig-Holstein
Legienstraße 22, 24103 Kiel
Telefon: +49 (0)431 5195-170
E-Mail: gutearbeit@sh.arbeitundleben.de
www.sh.arbeitundleben.de

Aussender: Christian Kohl, Susann Wilke, Frank Strutz-Pindor, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)