Berlin, 20.09.18, Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September fordert der Kinderschutzbund (DKSB) die Politik auf, angesichts der erschreckenden Kinderarmut entschlossen gegen die nicht mehr tragbare finanzielle Belastung vieler Familien durch Schulkosten vorzugehen…
Die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind zu niedrig bemessen, willkürlich festgelegt und erreichen Millionen Kinder nicht, kritisiert der Verband.
„Bildung ist ein Kinderrecht, so steht es auch in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung versagt vollständig, wenn es darum geht, allen Kindern den gleichen Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen“, stellt Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fest.
Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Diese sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor.
„Wenn man die verdeckte Kinderarmut mit berücksichtigt, erreichen die Leistungen nur etwa 10 Prozent der materiell berechtigten Kinder. Obwohl diese Kinder unterhalb ihres Existenzminimums leben, haben sie formell keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, nur weil ein Antrag fehlt“, kritisiert Heinz Hilgers. „Das ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Die Bundesregierung muss angesichts von mehr als 4,4, Millionen Kindern in Armut, wie wir kürzlich errechnet haben, endlich handeln.“
Zum diesjährigen Weltkindertag setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund landesweit mit Aktionen und Veranstaltungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine tatsächliche Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern ein.
Das Recht auf Bildung und Teilhabe hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen werden“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Betrag von 100 Euro wurde dagegen 2011 willkürlich festgelegt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 feststellt. Zudem ist der Schulbedarf in den vergangenen 10 Jahren nicht angehoben worden. Eine derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutierte Erhöhung von 100 auf 120 Euro im Jahr für den Schulbedarf lehnt der Kinderschutzbund als deutlich zu gering ab.
Aussender: Franziska Fischer, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Redaktion: Torben Gösch