Justizministerin Sütterlin-Waack begrüßt Fortentwicklung der Opferorientierung in Justizvollzug und Straffälligenhilfe

KIEL, 20.09.18 – In der Kieler Kunsthalle hat heute (20. September) die 27. Fachtagung des Schleswig-Holsteinischen Verbandes für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. stattgefunden. Unter dem Titel „Vergebung und Vergeltung – Konzepte von Restorative Justice, Maßnahmen der stärkeren Opferorientierung in der Justiz“ diskutierten rund 110 Teilnehmer verschiedene Aspekte der Opferhilfe…

Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack ging in ihrem Grußwort zunächst auf die enge Zusammenarbeit zwischen Justiz-vollzug, ambulanten Sozialen Diensten der Justiz und den freien Trägern der Straffälligenhilfe ein: „All die vielfältigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Resozialisierung und der Opferhilfe hier im Land wären von der Justiz selbst nicht zu leisten. Nur gemeinsam mit den freien Trägern können wir diese wichtige Aufgabe bewältigen.“-

Die Themen Opferschutz und Opferhilfe hätten in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, so die Ministerin weiter. „Die Entwicklung in der Opferrechtsgesetzgebung und die Initiative zur Stärkung von Restorative Justice in der Strafjustiz finden sich inzwischen in fast allen Strafvollzugsgesetzen der Länder wieder. Die Reformen zielen auf einen veränderten Umgang mit den durch Straftaten entstandenen Folgen für Opfer und die Gesellschaft ab und bilden somit die Basis für eine stärkere Opferorientierung im Justizvollzug.“ So rücken zum Beispiel Formen von Restorative Justice, die im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) Anwendung finden, die Täter-Opfer-Beziehung in den Fokus. Dabei stehen sich Täter und Opfer auf Augenhöhe gegenüber, wodurch die materiellen und psychologischen Folgen des Opfers mehr Berücksichtigung finden können. In einem TOA werden dem Täter die Folgen seines Handelns deutlicher aufgezeigt und ein emphatischer Zugang zum Opfer und dem ihm zugefügten Leid geschaffen. „Diese Erkenntnis wirkt auch beim Täter nachhaltiger im Sinne einer Rückfallvermeidung als die üblichen Sanktionsalternativen im Strafprozess“, erklärte Sütterlin-Waack.

Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch