Kabinett stimmt Gesetzentwurf über den Vollzug der Abschiebungshaft zu

Kiel, 11.09.18 – Das Kabinett hat heute (11. September 2018) dem Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein zugestimmt…

Nach der zuvor erfolgten Anhörung der Verbände hatte der Entwurf auf der Grundlage der eingeholten Stellungnahmen in Teilen noch Änderungen erfahren. Der Entwurf wird nun an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags übersandt und geht dann in die parlamentarische Beratung.

„In der aufenthaltsrechtlichen Praxis ist das Instrument der Abschiebungshaft als letztes Mittel zur Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen, unverzichtbar – das zeigen die Erfahrungen der Ausländerbehörden bundesweit. Unser Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen notwendigen Sicherungsmaßnahmen und der Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte bei der Durchführung“, erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote nach der Kabinettsbefassung.

Der Gesetzentwurf schaffe eine gute Grundlage für den Vollzug der Abschiebungshaft. Er entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der über die reine Freiheitsentziehung hinausgehende Grundrechtseingriffe während der Haft – wie zum Beispiel der Einschluss während der Nachtzeit oder der Entzug gefährlicher Gegenstände – gesetzlich zu regeln sind. „Mit unserem Gesetzentwurf gewährleisten wir, dass in der geplanten Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt der Vollzug der Abschiebungshaft und hierbei gegebenenfalls notwendig werdende Eingriffsmaßnahmen effektiv und rechtssicher durchgeführt werden können“, so Grote.

Daneben beinhalte der Entwurf Bestimmungen, mit denen der möglichst humane Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werde. „Damit setzen wir die Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Abschiebungshaft ist eben keine Strafhaft. Diesem ganz entscheidenden Unterschied wird unser Gesetzentwurf gerecht“, so der Innenminister. Hervorzuheben sei vor allem die weitgehende Bewegungsfreiheit der Untergebrachten in der Einrichtung und die umfangreichen Besuchsmöglichkeiten.  Die weiteren Details des Vollzugs  sollen untergesetzlich geregelt werden.

Grote bedankte sich bei all denen, die im Rahmen der Kabinettsanhörung Anregungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfes eingebracht haben. So  sei Empfehlungen der Landesbeauftragten für Datenschutz Rechnung getragen worden. Die ursprünglich vorgesehene Ermächtigung für eine verdeckte Videoüberwachung sei gestrichen und der Gesetzentwurf an den für den Justizvollzug geltenden Datenschutzstandard angepasst worden. Auch Hinweise des Flüchtlingsbeauftragten seien aufgegriffen worden.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch