Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony ab – Verfall von Guthaben und Kinder-Klauseln verärgern beim PlayStation-Network (PSN)

Düsseldorf, 05.09.18 – Die Sony Interactive Entertainment Europe Limited bietet für ihre PlayStation 4, wie andere Konsolenhersteller, einen eigenen Online-Dienst an…

Über das PlayStation-Network (PSN) können Kunden des Marktführers digitale Inhalte wie Spiele oder Filme zum Download oder Stream erwerben, Nachrichten austauschen oder Mehrspieler-Partien austragen.

Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam.

Kundenfeindlich ist beispielsweise die Regelung zum Verfall von Guthaben auf dem PSN-Konto. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet.

Die Verbraucherschützer monieren ebenso Klauseln, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen sind vor allem Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen.

Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten. Die Abmahnung der Verbraucherzentrale soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor den Kadi.

Aussender: Julian Graf, Verbraucherzentrale NRW
Redaktion: Torben Gösch