Verbände fordern: Schutz und Förderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch Kinder- und Jugendhilfe absichern

Berlin, 22.08.18 – Ein breites Bündnis von 54 Verbänden und Organisationen fordert die unbedingte Beibehaltung der ausschließlichen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge…

In einem gemeinsamen Appell an Bundesfamilienministerin Giffey und die Familienministerinnen und -minister der Bundesländer äußern die Unterzeichnenden die Befürchtung, dass die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Einführung der sogenannten AnkER-Zentren, durch Änderungen bei den Verfahren zur Alterseinschätzung und auch bei einer möglichen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eingeschränkt wird. Demgegenüber müsse aber das Primat der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlingskinder, aber auch für geflüchtete junge Volljährige unbedingt beibehalten werden, und eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung im Rahmen der derzeit gesetzlich verbürgten Standards im Kinder- und Jugendhilfegesetz sichergestellt werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und terre des hommes den Appell unterzeichnet.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Gerade angesichts der häufig traumatisierenden Erfahrungen, die hinter ihnen liegen, haben die Kinder und jungen Menschen ein Recht auf Unterstützung bei ihrer Integration in Schule oder Ausbildung. Eine dem Wohl dieser Kinder entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung ist unbedingt zu gewährleisten. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Dazu gehört es, eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In dem gemeinsamen Appell heißt es wörtlich: „Der Alltag der Kinder- und Jugendhilfe zeigt immer wieder aufs Neue, dass eine erfolgreiche Integration der jungen Menschen möglich ist. Das gelingt in erster Linie durch die Bemühungen der Jugendlichen selbst, aber auch durch das Engagement der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, der beteiligten Verwaltungen und Organisationen und aufgrund der hohen fachlichen Qualität und Nachhaltigkeit der Jugendhilfe, wie bereits in Studien dargelegt. Allerdings werden deren Erfolge in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch den momentanen politischen Diskurs und die polarisierende öffentliche Debatte in Frage gestellt und schlecht gemacht: Die kriminellen Taten einiger weniger junger Flüchtlinge überlagern dabei die Wirklichkeit und die Erfolge der großen Mehrheit. Das Fehlverhalten Einzelner rechtfertigt und legitimiert keine verleumdenden Diffamierungen einer ganzen Gruppe oder gar ihren Ausschluss aus staatlicher Fürsorge. Wer eine strafbare Handlung begeht, kommt vor Gericht. Wer zufälligerweise aufgrund rechtlicher Definitionen zum gleichen Personenkreis zählt, darf nicht aufgrund der Taten anderer beurteilt werden.“

Der Appell mit allen Unterzeichnenden kann unter www.dkhw.de/appell-fluechtlingskinder heruntergeladen werden.

Aussender: Uwe Kamp, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Redaktion: Torben Gösch