Innenministerium unterstützt Feuerwehren im Land. Sechs Millionen Euro aus dem Sonderprogramm „Feuerwehrhäuser“ stehen für 2019 und 2020 bereit

KIEL, 27.07.18 – Die Kommunen in Schleswig-Holstein können jetzt finanzielle Hilfen für den Neubau von Fahrzeughallen und den Umbau von Feuerwehrhäusern beantragen…

Im Rahmen des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) stehen insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit diesem Geld können wichtige und dringende Maßnahmen bei den Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Es ist gut, dass wir als Land die Kommunen bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Wehren bestmöglich auszustatten“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote.

Gefördert werden der Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses, sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus. Bei kompletten Neubauten von Feuerwehrhäusern kann der Anteil des Neubaus der Fahrzeughallen als zuschussfähig anerkannt werden. Die einzelnen Maßnahmen werden mit maximal 300.000 Euro aus dem Sonderprogramm „Feuerwehrhäuser“ unterstützt.

Unabhängig von dem Sonderprogramm fördert das Land das Feuerwehrwesen jährlich mit Mitteln der Feuerschutzsteuer. 2017 waren dies 15,5 Millionen Euro. Rund 11 Millionen Euro wurden davon an die Kommunen weitergegeben, unter anderem um Investitionen im Bereich der Feuerwehr vor Ort zu unterstützen. Etwa 4 Millionen Euro waren für die Landesfeuerwehrschule.

Weitere Informationen unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kommunales/Foerderung/_documents/KifSonderprogrammFeuerwehr.html

Aussender: Dirk Hundertmark,  Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch