Recht auf angemessenen Wohnraum ist bereits gesetzlich festgeschrieben

KIEL. Für Innenminister Hans-Joachim Grote hat die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein eine zentrale Bedeutung…

Im Koalitionsvertrag habe die Landesregierung festgehalten, dass Wohnraum für alle verfügbar und bezahlbar sein müsse. In seiner heutigen (04. Juli) Landtagsrede hat Grote deutlich gemacht, dass auch bereits jetzt eine gesetzliche Vorgabe besteht, die das Recht auf angemessenen Wohnraum beinhaltet:

„Im Wohnraumförderungsgesetz des Landes ist bereits heute das Ziel festgeschrieben, diejenigen Haushalte mit Wohnraum zu versorgen, welche sich nicht angemessen am Markt versorgen können. Diesem Ziel sehen wir uns selbstverständlich verpflichtet.“

Zu der Diskussion über eine Aufnahme eines „Rechts auf angemessene Wohnung“ in die Verfassung erklärte der Innenminister, dass dies auch in der vergangenen Wahlperiode Thema gewesen sei. Der Landtag hätte zwecks Novellierung der Verfassung einen Sonderausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss habe sich gegen die Aufnahme eines solchen „Rechts auf angemessene Wohnung“ ausgesprochen, weil die landesrechtliche Zuständigkeit begrenzt sei. Insbesondere das Mietrecht und das Sachenrecht für die unbeweglichen Sachen, beispielsweise für Grundstücke, seien Bundesrecht.

„Im Bericht des Sonderausschusses „Verfassungsreform“ heißt es: `Eine Formulierung als Staatsziel wie die Verpflichtung zur „Förderung der Wohnraumbeschaffung“ würde den unzutreffenden Eindruck vermitteln, dieses Ziel könne allein durch staatliche Maßnahmen oder allein auf Landesebene erreicht werden.´ Diese Einschätzung hat nach meiner Ansicht weiterhin Bestand.“

Unabhängig davon habe es gerade im Bereich der sozialen Wohnraumförderung in den vergangenen Jahren große Erfolge gegeben. In der aktuellen Förderperiode von 2015 – 2018 seien bereits 3.500 Wohnungen gefördert worden – mehr als 1.700 allein im vergangenen Jahr. 388 Millionen Euro an Fördergeldern seien ausgegeben worden. Die neuesten Zahlen würden eine Fortsetzung dieses positiven Trends zeigen, erklärte der Innenminister:

„Bis zum Ende der Förderperiode rechnen wir mit deutlich mehr als 4.000 Wohnungen und einem ausgegebenen Fördervolumen von 530 Millionen Euro. Besonders erfreulich ist, dass ein Großteil des Wohnraums dort entsteht, wo er dringend benötigt wird: Im Hamburger Rand, in Kiel, und Lübeck.“

Positiv sei auch, dass die Fördergelder von allen Marktteilnehmern angenommen werden würden: Von Genossenschaften, privaten Investoren und Wohnungsunternehmen.

Grote blickte auch noch auf die zukünftige Förderperiode von 2019 bis 2021: „Wir werden die verbleibenden Mittel des aktuellen Programms für das Nachfolgeprogramm einsetzen. So stellen wir die Finanzierung des neuen Programmvolumens sicher, das 150 Millionen Euro pro Jahr beträgt. Selbstverständlich werden wir auch zusätzliche Mittel, welche der Bund zur Verfügung stellt, wie gewohnt vollständig im Rahmen der Wohnraumförderung verwenden.“

Der Schwerpunkt werde auch weiterhin auf der Mietwohnraumförderung liegen. Allerdings würden neue Programme hinzukommen, zum Beispiel um Miet- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand zu schaffen oder zu verlängern. Parallel dazu würde sich auch um die Frage der Baukostenentwicklung intensiv gekümmert. Aktuell erstelle die ARGE//SH ein Baukostengutachten, um die spezifischen Kostentreiber im Land zu identifizieren. Und auch die Frage der Baulandbereitstellung stehe weiterhin im Fokus.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch