Ministerin Sütterlin-Waack: VSMK-Beschlüsse stärken Verbraucherschutz weiter

KIEL, 18.06.18 – Die in den Ländern und im Bund für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister haben sich in der vergangenen Woche in Saarbrücken zu ihrer zweitägigen Fachkonferenz (VSMK) getroffen…

Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (18. Juni) gemeinsam mit Vertretern der Verbraucherzentrale einige der Beschlüsse näher vorgestellt. „Wir haben zum Beispiel intensiv über ein mögliches Verbot von Einwegbechern (etwa Coffee to go) diskutiert. Nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe werden bundesweit im Jahr rund 2,8 Milliarden Becher verbraucht. Alle Länder sind sich darin einig, dass wir den dabei entstehenden Müll (jährlich rd. 40.000 Tonnen) deutlich reduzieren müssen. Es gibt aber noch Diskussionsbedarf darüber, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Diskutiert werden freiwillige Maßnahmen (wie Preisnachlässe oder Pfandsysteme) ebenso wie ein Verbot der Einwegbecher.“

Für eine Verbesserung der Fahrgastrechte von Bahnreisenden wollen die Verbraucherschutzminister u.a. einfach und direkt zugängliche, EU-weite „Durchgangsfahrkarten“. Dies hatte Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack bereits bei der Beratung einer entsprechenden EU-Verordnung im November 2017 im Bundesrat gefordert. Derzeit können Bahnreisende, die eine Fahrkarte für einzelne Teilstrecken kaufen müssen, Nachteile bei Rabatten oder Verspätungsentschädigungen haben. Außerdem hat sich die Konferenz für ein einfacheres Verfahren für die Fahrpreiserstattung und -entschädigung ausgesprochen. So soll es jedenfalls bei Fahrkarten, die online erworben wurden, möglich sein, auch den Antrag auf Fahrpreiserstattung oder -entschädigung online zu stellen.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 sollte der Schutz der Verbraucher gegenüber unseriösem Inkasso verbessert werden. Wie u.a. eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) gezeigt hat, ist dieses Ziel noch nicht erreicht. Die Verbraucherschutzminister der Länder haben den Bund aufgefordert, die in der Studie enthaltenen Vorschläge zeitnah umzusetzen, um u.a. sicherzustellen, dass nur tatsächlich anfallende Aufwendungen in Rechnung gestellt werden. Ferner hat die Studie gezeigt, dass nur selten aufsichtsrechtlich gegen unseriöse Inkassounternehmen vorgegangen wird. Bisher liegt die Zuständigkeit hierfür bei den Ländern, nun wurde der Bund aufgefordert zu prüfen, ob die Zentralisierung der Aufsichtszuständigkeit bei einer Bundesbehörde effektiver wäre. „Sollte es dazu nicht kommen, habe ich eine zentrale Aufsicht durch eine gemeinsame Einrichtung aller Länder vorgeschlagen. Ich wäre bereit, eine solche Einrichtung in Schleswig-Holstein zu schaffen“, so Sütterlin-Waack.

Restschuldversicherung

Die  Verbraucherschutzminister haben sich außerdem für bedarfsgerechte Restschuldversicherungen ausgesprochen. Restschuldversicherungen (Restkreditversicherungen) sollen die Rückzahlung eines Kredits im Fall des Todes oder anderer finanzieller Risiken absichern. Wie die Verbraucherzentrale SH im Vorfeld der Konferenz anhand praktischer Fallbeispiele aus ihrer Beratungstätigkeit aufgezeigt hatte, sind die Versicherungen in der Regel teuer und ihr Nutzen für Verbraucher oft fraglich. Darüber hinaus entstand bei Verbrauchern häufig der Eindruck, dass die Bank die Bereitschaft zur Kreditvergabe an den Abschluss einer solchen Versicherung knüpft. Der Bund wurde aufgefordert, „Maßnahmen zu prüfen, die sicherstellen, dass Verbraucher beim Abschluss der Restschuldversicherung freie Anbieterwahl und die Möglichkeit haben, verschiedene Angebote transparent zu vergleichen. „Wenn der Bund, wie angekündigt, Anfang 2019 die Ergebnisse einer BaFin-Untersuchung zu der Problematik vorlegt, werden wir als Landesregierung prüfen, inwieweit die seit diesem Februar geltenden neuen gesetzlichen Regelungen ausreichen. Gegebenenfalls werden wir dann, in enger Abstimmung mit der Verbraucherzentrale, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, kündigte Sütterlin-Waack an.

„Hygieneführerschein“

Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes haben die Länder die Einführung eines „Hygieneführerscheins“ gefordert. Zurzeit muss ein Betreiber nicht über nachgewiesene Fachkenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln verfügen; nur für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine vierstündige Schulung (ohne Erfolgsnachweis) vorgeschrieben. Dies hatten auch die für den Vollzug des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Schleswig-Holstein zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bemängelt und gesetzgeberische Gegenmaßnahmen gefordert. „Ich halte diese Forderung für absolut berechtigt und bin deshalb dafür, einen „Hygieneführerschein“ gesetzlich im Lebensmittelrecht zu verankern“, erklärte Sütterlin-Waack.

Die Ministerin nutzte den heutigen Termin außerdem dazu, dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Jochem Schlotmann, einen Förderbescheid in Höhe von 1.090.000 Euro zu überreichen. „Die Beratungs- und sonstigen Angebote der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher große Hilfen, von denen viele auch kostengünstig sind. Für die Landesregierung ist die Verbraucherzentrale ein wichtiger Sensor, Seismograph und Lotse in allen Bereichen des Verbraucherschutzes. Damit sie weiterhin so gut arbeiten können, ist eine gute finanzielle Ausstattung wichtig. Die Jamaika-Koalition hat deshalb die Zuwendungen für die VZ um 200.000 Euro aufgestockt. Damit kann die VZ z. B. die Beratungsangebote in ihren fünf Außenstellen noch bedarfsgerechter anpassen“, betonte die Ministerin.

Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch