Novelle der Verordnung zum Naturschutzgebiet Hahnheide erlassen – Naturwälder werden gesichert

KIEL, 15.06.18 – Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck hat die novellierte Verordnung über das Naturschutzgebiet Hahnheide unterzeichnet. Damit wurde eines der ältesten Naturschutzgebiete Schleswig-Holsteins erfolgreich erweitert und Waldlebensräume wie der Waldmeister-Buchenwald, der Hainsimsen-Buchenwald oder Auwälder dauerhaft gesichert…

„Im Zusammenhang mit den benachbarten Naturwäldern der Lübecker Stadtforsten haben wir hier gute Voraussetzungen, um dem typischen Artenspektrum im Wald Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Dafür braucht es neben viel Zeit auch die zuverlässige und dauerhafte Nichteinmischung des Menschen – das haben wir durch die Festlegung der Nichtbewirtschaftung in der neuen Verordnung erreicht“, freut sich Umweltminister Robert Habeck.

Auch außerhalb des Naturwaldes profitieren Mensch und Natur von der Überarbeitung der Verordnung: In der Zeit vom 1. März bis zum 31. August werden in den über 80-jährigen Laubbaumbeständen keine Bäume mehr gefällt. Langjährige Praktiker wissen damit umzugehen und können sich darauf einstellen. „Das ist zwar ein Kompromiss, aber Forstwirtschaft und Naturschutz sind in einem intensiven Abstimmungsprozess aufeinander zugegangen und können sich damit arrangieren“, weiß auch Minister Habeck. „Das finde ich beispielhaft!“

Gut 275 ha Wald werden im Naturschutzgebiet (NSG) nicht mehr bewirtschaftet und bleiben nach der Entnahme von Nadelbäumen auf kleineren Teilflächen in Zukunft der natürlichen Entwicklung überlassen. Eine Besonderheit ist dabei die zusammenhängende Fläche von 210 ha Naturwald, die damit den landesweit größten Komplex innerhalb der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten als heutiger Eigentümerin darstellt. Denn mit einer eigendynamischen und vor allem ungestörten Entwicklung, die in Naturwäldern ablaufen soll, rechnen Fachleute erst ab Flächengrößen von über 20 ha.

Geschützt werden in dem Gebiet Waldlebensräume wie unter anderem Waldmeister-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald oder in kleinerem Umfang Auwälder. Es beherbergt Artenvorkommen wie die Haselmaus, zahlreiche Fledermausarten, den Kamm- und Bergmolch sowie Brutvorkommen von Schwarz- und Mittelspecht, Zwergschnäpper, Kranich, Rotmilan, Wespenbussard und Uhu.

Überraschungen zeigten sich bei der Flächenbilanzierung: Laut Altverordnung betrug 1938 die Größe des Schutzgebietes 1.450 ha. Heute sind es trotz Erweiterungen um Flächen der Försterei Hahnheide nur 1.401 ha. Hintergrund ist, dass die Vermessung aktuell mithilfe einer deutlich genaueren digitalen Flächenberechnungstechnik erfolgt. Eine Privatwaldparzelle wurde an das sich direkt anschließende Naturschutzgebiet Mühlenbachtal bei Trittau abgegeben, das damit um 4 ha auf 85 ha wuchs.

Tatsächlich wuchs mit der Neufassung der Naturschutzgebietsverordnung Hahnheide landesweit die Naturschutzgebietsfläche um 42 ha. Rein statistisch ist aufgrund der Differenz zwischen Altverordnungstext und -karte jedoch ein Verlust von 45 ha zu verzeichnen. De facto gibt es in Schleswig-Holstein aktuell 200 Naturschutzgebiete mit 51.574 ha Landfläche, das entspricht 3,3 Prozent der Landesfläche (1.580.420 ha).

Hintergrund…

Bereits 1938 wurde das Waldgebiet Hahnheide als Naturschutzgebiet ausgewiesen und zählt somit zu den ältesten Naturschutzgebieten Schleswig-Holsteins. Das Gebiet befand sich zu der Zeit im überwiegenden Eigentum der Preußischen Provinzialforstverwaltung. Vordergründiges Ziel war es damals, die Ansiedlung einer Munitionsfabrik zu verhindern, was auch gelang. Die Schutzgebietsverordnungen damaliger Zeit untersagten unter anderem bereits die direkte Beschädigung oder Entnahme von Pflanzen oder Tieren, den Bodenabbau und „die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, Abfälle wegzuwerfen oder das Gelände auf andere Weise zu beeinträchtigen“. Die im Wald durchgeführten Nutzungen wie Forstwirtschaft und Jagd wurden jedoch nicht eingeschränkt.

Nach 80 Jahren ist auch aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen eine Neufassung der Verordnung, vor allem durch die Ausweisung von Naturwäldern in dem Gebiet, notwendig geworden.

1938 war die Hahnheide im Kreis Stormarn das erste ausgewiesene Naturschutzgebiet. Heute gibt es im Kreis Stormarn insgesamt 18 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3.689 ha, diese entspricht 4,8 Prozent der Kreisfläche.

Die Schutzgebietsverordnung wird im Internet künftig unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/bsshoprod.psml zu finden sein.

Aussender: Joschka Knuth, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch