KIEL, 14.06.18 – Der Bundestag hat heute (14. Juni) die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage beschlossen…
Künftig ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich leichter, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Zentrale Haftungsvoraussetzungen können für alle Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich geklärt werden, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen. Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack begrüßte diesen Schritt: „Damit wird die Durch-setzung von Schadensersatzansprüchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich erleichtert. Die Betroffenen können sich nunmehr von Verbraucherschutzverbänden im Gerichtsprozess vertreten lassen und damit eventuell befürchtete hohe Prozesskosten vermeiden. Da das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten soll, wird es erfreulicherweise auch noch für die Betroffenen des sog. Dieselskandals greifen, deren Ansprüche ansonsten Ende 2018 verjähren würden. Für mich stellt die heutige Entscheidung eine bedeutende Entwicklung des deutschen Verbraucherschutzes dar“, so die Ministerin.
Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch