Land, Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaft einigen sich auf Bäderverordnung

  • Minister Buchholz: „Rechts- und Planungssicherheit bei der Bäderverordnung“

KIEL, 22.05.18 – Die Einzelhändler in touristisch bedeutsamen Orten in Schleswig-Holstein erhalten hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für die kommenden zehn Jahre Planungssicherheit…

Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz heute (22. Mai) nach der Sitzung des Landeskabinetts mitteilte, konnten die Gespräche der Landesregierung mit Wirtschaft, Kirchen und der Gewerkschaft Verdi über die künftige Ausgestaltung der Bäderverordnung erfolgreich abgeschlossen werden. „Wir haben uns unter anderem darauf verständigt, dass die Verordnung nicht nur – wie sonst üblich – fünf Jahre gilt, sondern erneut mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen wird. Damit haben wir eine langfristige Rechtssicherheit, um die uns andere Bundesländer beneiden dürften“, sagte Buchholz.

Nach der absehbar Ende Juni in Kraft tretenden neuen Verordnung dürfen die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden – wie bislang auch – in den Zeiträumen vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11 bis 19 Uhr öffnen. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.

Erstmals wird eine Straße im Kappelner Stadtteil Olpenitz (Kreis Schleswig-Flensburg) in die Bäderregelung hineingenommen, im Gegenzug dafür drei andere Bereiche in Kappeln ausgeklammert. „Damit tragen wir der touristischen Entwicklung von Olpenitz maßvoll Rechnung“, sagte Buchholz. Eine zeitliche Ausdehnung der Sonderregelungen über die derzeit gut acht Monate im Jahr hinaus sei nicht konsensfähig gewesen. „Ich bin aber sehr froh, dass sich sowohl die Kirchen als auch die Gewerkschaft ausdrücklich zu den übrigen Verhandlungspunkten bekannt haben. Denn unser Kompromiss gilt einvernehmlich und ungeachtet künftiger gerichtlicher Entscheidungen in anderen Bundesländern“, so der Minister mit Blick auf die im Sommer erwartete Entscheidung im Klageverfahren in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald.

Die derzeitige schleswig-holsteinische Bäderverordnung tritt formell am 14. Dezember 2018 außer Kraft. Sie war 2013 nach einem Normenkontrollantrag der Kirchen in einem außergerichtlichen Verfahren mit den Kirchen, den Gewerkschaften, den Kammern und den Verbänden ausgehandelt worden.

Wie Buchholz weiter sagte, werde der Verordnungsentwurf jetzt in das offizielle Verbandsanhörungsverfahren gehen. Geplant ist danach eine Veröffentlichung am 28. Juni 2018. „Somit besteht vor dem Auslaufen der jetzigen Regelung frühzeitig Klarheit für den Handel“, so der Minister.

Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch