KIEL, 22.05.18 – Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (22. Mai 2018) im Kabinett den Entwurf eines Abschiebungshaftvollzugsgesetzes vorgestellt…
Grote führte dabei aus, dass mit Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom Februar 2017 die Länder aufgefordert worden seien, ausreichende Abschiebungshaftkapazitäten zu schaffen. Vor diesem Hintergrund plane die Landesregierung nach Angaben des Innenministers eine Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt:
„Die zu schaffende Abschiebungshafteinrichtung soll von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern mitgenutzt werden. Es ist beabsichtigt, die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt Anfang 2020 in Betrieb zu nehmen.“
Entscheidende Voraussetzung dafür sei ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz, erklärte Grote.
Mit den vorgesehenen Regelungen würden die Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen und sachgerechten Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein geschaffen. Es wäre gewährleistet, dass in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt der Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen effektiv gesichert werden könne.
Grote betonte ausdrücklich, dass Abschiebungshaft keine Strafhaft sei. Zweck der Abschiebungshaft sei die Sicherung einer vollziehbaren Ausreisepflicht. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthalte Bestimmungen zum Einschluss, zum Entzug gefährlicher Gegenstände und zu besonderen Sicherungsmaßnahmen wie der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum:
„Der Vollzug von Abschiebungshaft ist in diesem Sinne als ein „Wohnen minus Freiheit“ zu verstehen. In dem Entwurf des Gesetzes sind deshalb verschiedene Bestimmungen enthalten, die sicherstellen, dass die Abschiebungshaft bei uns so human wie möglich durchgeführt wird.“
Als Beispiele nannte der Minister die große Bewegungsfreiheit der Untergebrachten innerhalb der Einrichtung, die umfangreichen Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten, religiöse Betreuung und Angebote zur Freizeitgestaltung in Anspruch zu nehmen.
„Aus meiner Sicht haben wir heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Betrieb der Einrichtung rechtssicher regelt. Wir schaffen damit eine gute Grundlage für einen sicheren und zugleich humanen Abschiebungshaftvollzug in Schleswig-Holstein.“
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch