Dr. Heiner Garg begrüßt Beschluss des Bundesärztetags über das Fernbehandlungsverbot: Wichtiger Rückenwind für zeitgemäße Versorgung

KIEL/ERFURT, 10.05.18 – Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat sich erfreut über den heutigen (10.05.) Beschluss des Bundesärztetages in Erfurt über eine Muster-Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte geäußert…

Garg sagte: „Mit dem heutigen Beschluss gibt der Bundesärztetag den Ärztekammern in den Ländern Rückenwind, die mit der Aufhebung des Fernbehandlungsverbots neue Wege in der Patientenversorgung ermöglichen. Ich bin überzeugt, dass dies eine wichtige Chance für die Ergänzung der bisherigen Versorgungsformen darstellt und dass Ärztinnen und Ärzte von dieser Möglichkeit verantwortungsvoll und mit Augenmaß Gebrauch machen werden,“ sagte der Minister

Garg erklärte weiter: „Der Einsatz digitaler Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung bietet die große Chance, sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten zu unterstützen und zu entlasten. Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kann dies eine sinnvolle Ergänzung für die Behandlung der Patienten sein und wird einen zunehmend wichtigeren Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten.“ Telemedizinische Anwendungen böten die Chance, ambulante und stationäre Einrichtungen in der täglichen Versorgung und auch in der Notfallversorgung zu entlasten. Bereits heute zeigten verschiedene Praxisangebote im Land, dass Telemedizin funktioniere und gut angenommen werde, sagte Garg.

In Schleswig-Holstein hatte die Ärztekammer bereits im April eine Änderung der Berufsordnung beschlossen, die es Ärztinnen und Ärzte erlaubt, Patienten auch ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten, wenn dieses ärztlich vertretbar und ein persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten nicht zwingend erforderlich ist. So kann ein behandelnder Hausarzt es beispielsweise einer Patientin im Alten- und Pflegeheim ersparen, bei bestimmten Fragestellungen den mühsamen und kräftezehrenden Transport/Fahrt zur Praxis auf sich zu nehmen. Der Beschluss der Ärztekammer erfolgte einstimmig und ist in dieser Form bundesweit bislang einmalig; er liegt dem Ministerium derzeit zur Genehmigung vor.

Bislang war es Ärztinnen und Ärzten verboten, individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über Print- oder Telekommunikationsmedien durchzuführen. Auch beim Einsatz telemedizinischer Verfahren war ein persönlicher Erstkontakt zwischen der Ärztin bzw. dem Arzt und der Patientin bzw. dem Patienten notwendig. Nunmehr wird diese Regelung aufgehoben und auch eine regelhafte Fernbehandlung erlaubt sein, wenn diese ärztlich vertretbar und ein persönlicher Patientenkontakt nicht erforderlich ist.

Aussender: Frank Strutz-Pindor, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch