Atomaufsicht erteilt Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf

BROKDORF/KIEL, 01.05.18 – Die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) hat heute (1. Mai) die Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt…

Die Betreibergesellschaft kann damit nach Abschluss des jährlichen Brennelementwechsels und der damit verbundenen Jahresrevision zu ihrem 31. Betriebszyklus den Betrieb des Kernkraftwerks wiederaufnehmen.

Das Kernkraftwerk Brokdorf war am 1. April 2018 zur Durchführung der Jahresrevision vom Netz genommen worden. Während des diesjährigen Anlagenstillstands wurden 40 neue Brennelemente in den Reaktordruckbehälter geladen. Schwerpunkte der Revision lagen in der Durchführung umfangreicher Prüfungen, Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten als Maßnahmen zum Erhalt der Sicherheit der Anlage. Sämtliche Arbeiten wurden von der Reaktorsicherheitsbehörde und den von ihr hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen intensiv kontrolliert und überwacht.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die umfangreichen Untersuchungen im Zusammenhang mit den 2017 an einigen Brennstäben festgestellten Oxidbefunden. Während der diesjährigen Revision wurden alle Brennelemente, die Brennstab-Hüllrohre aus dem von der erhöhten Korrosion betroffenen Material enthalten, visuell überprüft. An ausgewählten Brennstab-Hüllrohren von 42 Brennelementen wurden Messungen der Oxidschichtdicke insbesondere im oberen Bereich vorgenommen. Aus der Auswertung der Inspektionen und Messungen ergaben sich keine Hinweise auf ein Fortschreiten der Oxidation im oberen Brennstabbereich. Die Untersuchungsergebnisse haben bestätigt, dass die 2017 ergriffenen Maßnahmen wie beispielsweise die Reduktion der Leistung auf 95 Prozent, die Absenkung der mittleren Kühlmitteltemperatur und die Halbierung der Lastwechselgeschwindigkeit wirksam waren.

Die Beschränkungen bleiben deshalb bestehen, auch im 31. Zyklus wird das Kernkraftwerk Brokdorf nur unter eingeschränkten Bedingungen betrieben. Die für das Ende des bevorstehenden Zyklus prognostizierten Oxidschichten liegen im zulässigen Bereich. Die gemessenen Werte unterschreiten den einzuhaltenden Grenzwert deutlich.

Die Zustimmung zum Beladen des Reaktorkerns war durch die Reaktorsicherheitsbehörde am 18. April 2018 erteilt worden, nachdem aus den Inspektionsergebnissen der Kernbauteile und der einzusetzenden Brennelemente sowie den Messungen der Oxidschichtdicken keine Auffälligkeiten festgestellt worden waren, die dem Beladen entgegenstanden.

Nachdem die Betreibergesellschaft alle erforderlichen Schadensvorsorgemaßnahmen getroffen hatte, konnte die Reaktorsicherheitsbehörde heute die Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerkes Brokdorf erteilen.

Hintergrund:

Das Wiederanfahren nach der Jahresrevision ist aufgrund der Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brokdorf von der Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde abhängig. Diese Zustimmung wird unter anderem von der Behebung aufgetretener Mängel, der Erfüllung von Anordnungen und Auflagen sowie der Realisierung von Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig gemacht.

Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge einer Atomgesetzänderung im Jahre 2011 keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben, darf in Brokdorf laut Gesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden. Für alle drei Kernkraftwerke haben die Betreibergesellschaften Stilllegung und Abbau beantragt.

Aussender: Jana Ohlhoff, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch