Telemedizin als Chance zur Ergänzung der Versorgung

  • Dr. Heiner Garg begrüßt Beschluss der Ärztekammer zur Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes

KIEL, 19.04.18 – Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat eine Änderung ihrer Berufsordnung (§ 7 Absatz 4) beschlossen. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte in Zukunft auch ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten, wenn dieses ärztlich vertretbar und ein persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten nicht zwingend erforderlich ist…

So kann ein behandelnder Hausarzt es beispielsweise einer Patientin im Alten- und Pflegeheim ersparen, bei bestimmten Fragestellungen den mühsamen und kräftezehrenden Transport/Fahrt zur Praxis auf sich zu nehmen. Der Beschluss der Ärztekammer erfolgte einstimmig und ist in dieser Form bundesweit bislang einmalig. Die geänderte Satzung wird nun dem Gesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ziel der Landesärztekammer ist eine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Patienten bei leichteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen z.B. am Telefon beraten. Die Regelung soll zudem eine zeitgemäße Patientensteuerung im Rahmen der Not- und Bereitschaftsdienste ermöglichen.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betont: „Die Vorteile der Änderung liegen auf der Hand: Der Einsatz digitaler Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung bietet die große Chance, sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten zu unterstützen und zu entlasten. Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichen Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kann dies eine sinnvolle Ergänzung für die Behandlung der Patienten sein und wird einen zunehmend wichtigeren Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten. Für die praktische Umsetzung ist der Beschluss ein wichtiger Schritt.“

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der vorabgestimmten Regelung kann erfolgen, sobald die geänderte Berufsordnung dem Ministerium vorliegt. Danach sind alle Beteiligten in Schleswig-Holstein aufgefordert, die neue Möglichkeit verantwortungsvoll im Sinne der Patientinnen und Patienten umzusetzen.

Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch