Ist meine Rente steuerpflichtig? Alterseinkünfte-Rechner des Finanzministeriums wurde aktualisiert

KIEL, 11.04.18 – Der kostenlose Alterseinkünfte-Rechner auf der Internetseite des Finanzministeriums wurde aktualisiert…

Nun kann auch für das Jahr 2018 mit wenigen Klicks wieder ermittelt werden, ob für die Altersbezüge eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Finanzministerin Monika Heinold: „Mir war es wichtig, ein einfaches Instrument zur Verfügung zu stellen. Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Rentnerinnen und Rentner mit wenigen Klicks ihre persönliche Situation überprüfen.“

Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften neu geregelt. Im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage wird seitdem ein höherer Anteil der Renten steuerpflichtig. Im Gegenzug können mehr Altersvorsorgeaufwendungen während des Berufslebens steuerlich geltend gemacht werden. Seit drei Jahren bietet das Finanzministerium deshalb Rentnerinnen und Rentnern den Service des Alterseinkünfte-Rechners auf seiner Homepage an. Unter www.schleswig-holstein.de/alterseinkuenfte können Rentnerinnen und Rentner überprüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Der Alterseinkünfte-Rechner berücksichtigt bei der Berechnung die gängigen Sachverhalte, die bei vielen Menschen für die Einkommensteuer von Bedeutung sind. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Der virtuelle Rechner wird jährlich an die Veränderungen im Steuerrecht angepasst. Auch in diesem Jahr gab es eine Veränderung: Der Grundfreibetrag wurde auf 9.000 Euro angehoben. Rentnerinnen und Rentner mit einem gesamten Jahreseinkommen von nicht mehr als 9.000 Euro müssen ihre Alterseinkünfte nicht versteuern. Für gemeinsam Veranlagte gilt entsprechend ein Grundfreibetrag von 18.000 Euro.

In besonders gelagerten Einzelfällen kann der Alterseinkünfte-Rechner eine individuelle Berechnung nicht ersetzen. Hilfe findet man auch beim Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Aussender: Svea Balzer, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch