Erweiterte Rasterfahndung
Das vom Raleigh Police Department analysierte Gebiet für das Ausfindigmachen der Kriminellen umfasste neben Privatwohnsitzen sowohl Heime als auch Unternehmen. In einem weiteren Fall sollen Polizisten zudem explizit nach Benutzerdaten über „Dutzende von Wohneinheiten“ in einem bestimmten Komplex bei Google angefragt haben.
Google selbst hat auf eine Anfrage von „TechCrunch“ noch keine Stellung bezogen. Lediglich „WRAL“ bekam eine vage Antwort aufgrund ihrer Recherche: „Wir haben einen seit langem etablierten Prozess, der bestimmt, wie Strafverfolgungsbehörden Daten über unsere Benutzer anfordern können. Wir überprüfen jede Anfrage sorgfältig und lehnen sie immer ab, wenn sie zu weit geht“, so das Unternehmen.
Standorterkennung via Apps
Laut einem Sprecher des Raleigh Police Department waren die angeforderten Kontodaten nicht nur auf Geräte beschränkt, auf denen Googles Android-Betriebssystem läuft, sondern auf alle Devices, auf denen Google-Apps mit Standorterkennung betrieben werden. Die Abteilung hätte dem Sprecher zufolge diese Taktik erst angewandt, nachdem sie von einer ähnlichen Vorgehensweise in Kalifornien erfahren habe.
Die meisten modernen Mobiltelefone, Tablets und auch Laptops verfügen über eine eigene, integrierte Ortungsfunktion, die eine Kombination aus GPS-, WLAN- und Mobilfunknetzen enthält, um die Position des Gerätes relativ genau zu bestimmen. Benutzer können die Standortverfolgung zwar in fast jedem Fall deaktivieren, aber wenn sie das Mobilfunknetz verwenden oder sich in einem WLAN-Netzwerk einloggen, übermitteln ihre Geräte ihre Koordinaten immer noch an Dritte.
Aussender: pressetext, Sabrina Manzey
Redaktion: Torben Gösch