Jörg Hansen: Menschen sollen sich nicht nur sicher fühlen, sie müssen auch sicher sein

Kiel, 22.02.18 – In seiner Rede zu TOP 36 (Bericht über den Besitz und die Nutzung von Waffen) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen…

Mit Blick auf die schrecklichen Vorkommnisse in den USA behandeln wir heute ein Thema, das aktueller nicht sein könnte. Ich danke dem Innenministerium für die Zahlen, die viele Fragen aufwerfen.

Zunächst war ich etwas überrascht über die Kleinteiligkeit der Anfrage. Wenn man sich die Zahlen jedoch genauer anschaut, kann es im Kern doch nur um folgende Aspekte gehen:

1. Wie viele Waffen sind im Umlauf und wie viele davon sind registriert?

2. Sind die Besitzer geeignet, eine Waffe zu besitzen?

3. Gehen von diesen Zahlen Gefahren aus?

Für mich war zunächst aufschlussreich zu erfahren, wie viele Waffen überhaupt im Umlauf sind. Dieses Mengengerüst ist wichtig dafür, um ein Gespür für die Situation zu bekommen. Und die Anzahl ist zunächst beeindruckend. Vor allem vor dem Hintergrund, dass wir eben keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo jeder sich eine Waffe kaufen kann. Der Besitz und das Führen von Waffen sind in Deutschland an strenge Regeln gebunden. Und das ist auch gut so. Das stellt nämlich sicher, dass nicht jeder Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt wird.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass es richtig und wichtig ist, sowohl die Besitzer als auch die Aufbewahrung unter Kontrolle zu stellen. Die Beantragung eines Waffenscheines oder einer Waffenbesitzkarte ist gesetzlich ebenso normiert wie die Aufbewahrung von Waffen. Auf den ersten Blick scheint es also keinen Handlungsbedarf zu geben.

Allerdings sollten wir hier genauer hinschauen. So ergeben sich in der Praxis durchaus Fragen und Probleme. Will eine Privatperson etwa eine Waffe, z.B. ein Erbstück, entsorgen, ist es im Regelfall so, dass sie oder er zur Polizeidienststelle kommt und die Waffe abgibt. Die Kommune wird die Waffe von dort in Empfang nehmen und anschließend zur Entsorgung dem Landeskriminalamt geben. Das führte in Einzelfällen zwar zu Kapazitätsproblemen. Die Zahlen belegen aber, dass das Verfahren grundsätzlich greift.

Zu praktischen Problemen kommt man auch bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Ich möchte das exemplarisch am Beispiel der sogenannten „Reichsbürger“ verdeutlichen. Reichsbürger sind kein ein-getragener Verein und nicht immer ist offensichtlich, ob jemand unsere staatliche Ordnung ablehnt oder nicht. Gefährlich wird es, wenn sie zu er-kennen geben, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen, die Polizei oder Ordnungsbehörden als Teil der Obrigkeit nicht akzeptieren, aber trotzdem als Besitzer einer Waffe registriert sind. Dieses teuflische Gemisch führte in Süddeutschland zur Tötung eines Polizeibeamten durch einen Reichsbürger.

Wie sensibel die Behörden mittlerweile damit umgehen, zeigt der intensive Austausch von Erkenntnissen zwischen den Ordnungsbehörden und Polizei, der durch das Landesverwaltungsgesetz sowie durch den Datenschutz ab-gedeckt sind. Auch hier geht es nicht um eine Pauschalverurteilung, sondern um eine konkret begründete Gefahr. Denn niemand möchte eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eines Ordnungsdienstes bei einer Kontrolle ins offene Messer laufen lassen. Das muss unser Ziel sein bzw. das müssen wir verhindern. Also sind wir auch hier besser geworden.

Soweit zum legalen Waffenbesitz. Viel beunruhigender ist doch aber eine andere Frage: Wie hoch ist die Dunkelziffer? Wir dürfen den Aspekt nicht aus den Augen verlieren, dass Verbrecher sich auf keinen Fall um einen legalen Waffenbesitz bemühen werden, weil sie sich damit den gesetzlichen Kontrollmechanismen aussetzen würden. Das Internet hat auch seine dunklen Seiten, denn solange die Verfügbarkeit von illegalen Waffen verhältnismäßig einfach ist, werden Kriminelle mehr und mehr ihre Vernetzung auch nutzen.

Daher unterstütze ich auch die Bestrebungen der Sicherheitsbehörden, sich diesem Treiben durch eine bessere bundesweite Vernetzung entgegenzustellen. Mit Blick auf die Situation in den USA können wir froh über das hier vorliegende Waffenrecht sein. Unsere Kontrollmechanismen greifen.

Aber: Reichen diese Kontrollmechanismen aus? Und sind sie landesweit wirksam? Diese Fragen sollten und müssen wir im Ausschuss ausführlicher diskutieren. Die Menschen sollen sich nicht nur sicher fühlen, sondern sie müssen auch sicher sein. Hier dürfen wir nicht nachlassen.

Ich beantrage die Verweisung in den Ausschuss „Innen und Recht“.“

Aussender: Eva Grimminger, FDP- Fraktion Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch