CSU-Spitze ist gefordert, heute mit Premierminister Orbán die massiven Einschränkungen von Grundrechten in Ungarn anzusprechen

BERLIN, 05.01.18 – „Die ungarische Regierung verletzt auf vielfältige Weise das Recht auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“, sagt Júlia Iván, Direktorin von Amnesty International in Ungarn…

„Sie verstößt damit gegen die Europäische Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Bürgerinnen und Bürger in Ungarn erleben auch eine massive Hasspropaganda gegen zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen: Diejenigen, die armen Menschen Essen und Obdachlosen eine Unterkunft geben oder sich für die Rechte diskriminierter Menschen einsetzen, werden als ‚ausländische Agenten‘, Staatsfeinde‘ und ‚Verräter‘ diffamiert und stigmatisiert.“ Iván appelliert: „Die ungarische Zivilgesellschaft hofft auf ein klares Signal aus Kloster Seeon, dass Menschen in Deutschland uns solidarisch beistehen, um diesem Alptraum ein Ende zu machen, in dem Menschenrechte mit Füßen getreten werden.“

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, ergänzt: „Die CSU-Bundestagsabgeordneten haben heute die Gelegenheit, den ungarischen Premierminister an die Einhaltung der Europäischen Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention zu erinnern. Wenn Bürgerinnen und Bürger in Ungarn mit massiven Einschränkungen ihrer Menschenrechte kämpfen, sollten die CSU-Abgeordneten als Teil einer europäischen Regierungsfraktion dies nicht unerwähnt lassen. Die CSU kann heute ein klares Signal mit einem Bekenntnis zu Rechtstaatlichkeit und den europäischen Normen und Werten geben.“

Menschen, die sich in Ungarn karitativ und zivilgesellschaftlich engagieren, sind vermehrt der Behinderung ihrer Arbeit durch Behörden, Verleumdungskampagnen sowie geheimdienstlicher Überwachung ausgesetzt. Das im Sommer 2017 in Ungarn verabschiedete NGO-Gesetz verletzt grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte der Menschen in Ungarn. Anfang Dezember entschied die Europäische Kommission, deswegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Aussender: AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Redaktion: Torben Gösch