Tipps der Polizei zum Jahreswechsel

Wismar, 28.12.17 – Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchte die Polizeiinspektion Wismar einen Appell an alle Bürger richten und auf die Gefahren im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufmerksam machen. Jedes Jahr passieren Unfälle, die auf den unsachgemäßen Umgang mit Böllern, Raketen usw. zurückzuführen sind. Insbesondere Alkoholkonsum und gleichzeitiger Umgang mit Feuerwerkskörpern bilden eine brisante Mischung…

Die Folgen können schwere Brand- und Schnittverletzungen sowie Augen- und Hörschäden sein. Erwachsene sind außerdem gefordert, auf ihre Kinder zu achten. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über potenzielle Gefahren!

Nachfolgend einige Eckpunkte zur Rechtslage:

– Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk mit
einem Prüfzeichen des Bundesamt für Materialforschung und
-Prüfung)dürfen nur am 31.12. und am 01.01. gezündet werden
durch Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
– Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist in
der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
und brandgefährdeten Orten (z. B. Reetdachhäusern) verboten.
Illegal und darüber hinaus ganz besonders gefährlich sind die sogenannten „Polenböller“. Das Zünden derartiger ungeprüfter Böller mit zumeist großer Sprengkraft führte in der Vergangenheit zu schwersten Verletzungen wie z. B. Knalltraumen, Augenverletzungen, Verbrennungen, zerfetzten oder abgerissenen Körperteilen bis hin zum Tod. Deswegen der dringende Appell: Hände weg von illegalen Knallkörpern!!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter http://www.polizei-beratung.de.

Damit das neue Jahr nach einer feuchtfröhlichen Feier nicht mit einem bösen Erwachen oder sogar einem Verkehrsunfall beginnt, wird eindringlich an die Fahrzeugführer appelliert, das Auto bzw. Zweirad stehen zu lassen. Um gar nicht erst in Versuchung zu geraten, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen, planen Sie von Vornherein Ihre Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder lassen Sie sich abholen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf die Gefahr des sogenannten Restalkohols hinweisen. Am Tag danach kann der Blutalkoholspiegel immer noch so hoch sein, dass kein Fahrzeug geführt werden darf.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Silvesterfeier und ein gesundes neues Jahr

Aussender: Axel Köppen, Polizeiinspektion Wismar
Redaktion: Torben Gösch