Innenminister Grote: Ende der Erhebungspflicht bei Straßenbaubeiträgen stärkt kommunale Selbstverwaltung

KIEL, 14.12.17 – Innenminister Hans-Joachim Grote unterstützt den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen für eine Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. In der heutigen (14. Dezember 2017) Landtagsdebatte zu TOP 4 machte der Minister deutlich, dass er in dem Gesetz einen großen Vorteil für die Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins sieht: „Wir geben ihnen die Chance, selbst zu gestalten. Im Austausch mit den Anwohnern und mit Blick auf das jeweils Notwendige.“

Individuell die Bedarfe vor Ort berücksichtigen und das jeweils passende für sich wählen zu können, sei ein großes Privileg, ist Grote überzeugt. Die Kommunen würden nicht von oben herab verordnet bekommen, wie sie zu handeln hätten. Das sei das Wesen der kommunalen Selbstverwaltung.

„Selbstverständlich werden wir bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) darauf achten, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung zum Ausbau der kommunalen Straßen nachzukommen“, versicherte der Minister.

Aus Sicht Grotes hat es in den Diskussionen der vergangenen Wochen zu dem Thema einige Unschärfen gegeben: „Es geht nicht darum, sich auf Kosten der Anwohner goldverzierte Lampen am Straßenrand hinzustellen. Es geht nicht um Unterhaltung und Instandsetzung bestehender Straßen. Dafür sind die Kommunen auch jetzt schon allein verantwortlich – ohne Anwohnerbeiträge. Es geht um langfristige Investitionen in Straßen für 20 bis 25 Jahre.“

Die Verantwortlichen der Städte und Gemeinden wüssten am besten, was vor Ort gebraucht wird und was eben nicht. Deshalb unterstützt Innenminister Grote den Gesetzentwurf für eine Wahlfreiheit der Kommunen bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch