KIEL, 30.11.17 – Schleswig-Holsteins Firmen können auch weiterhin von einer erleichterten Vergabe öffentlicher Aufträge profitieren…
Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (30. November) in Kiel bekannt gab, tritt zum 1. Dezember eine entsprechende Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft.
Danach können auch in Zukunft Bauleistungen der öffentlichen Hand unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro freihändig vergeben und unterhalb eines Auftragswertes von einer Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden. Auch Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro können ohne Begründungsaufwand freihändig vergeben oder beschränkt ausgeschrieben werden. Die Fristverlängerung gilt zunächst bis zum 1. Oktober kommenden Jahres.
Wie Buchholz sagte, stelle die Regelung eine erhebliche bürokratische Erleichterung sowohl für Behörden als auch für kleine und mittelständische Unternehmen dar. „Beide Seiten profitieren: Die Vergabestellen können mit schlanken Verfahren arbeiten. Und die heimische Wirtschaft profitiert von weniger Bürokratie. Aufträge können so schneller vergeben und zügiger umgesetzt werden.“
Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Redaktion: Torben Gösch