Finanzministerkonferenz will Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel eindämmen – Heinold: „Wir müssen den Mittelstand schützen und auch bei Internetgeschäften Steuergerechtigkeit einfordern“

KIEL, 30.11.17 – Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin darauf verständigt, Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel wirksamer zu bekämpfen…

Markplatzbetreiber im Internet, wie Amazon oder Ebay, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen für Steuerausfälle in Haftung genommen werden können, wenn sie auf ihrem Portal Händler zulassen, die ihre Umsatzsteuer nicht abführen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll bis zum Frühjahr gemeinsam von den Finanzressorts der Länder und des Bundes  vorbereitet werden.

„Auch im Onlinehandel gilt: Fair geht vor! Wenn Händler aus dem Ausland im Internet die Mehrwertsteuer umgehen, bedeutet dies nicht nur Mindereinnahmen für den Staat. Es untergräbt vor allem auch die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter, die redlich ihre Steuern zahlen. Dieses Vorgehen schadet der regionalen Wirtschaft“, sagte Finanzministerin Monika Heinold: „Der Einsatz der Finanzministerkonferenz für eine Haftungsregelung für die Plattformbetreiber ist notwendig, um den Mittelstand zu schützen und auch bei Internetgeschäften Steuergerechtigkeit einzufordern.“

Heinold betonte, das Thema Steuergerechtigkeit insgesamt weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen. So hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit Rheinland-Pfalz die Federführung einer politischen Arbeitsgruppe übernommen, die einen Gesetzentwurf für eine Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen auf den Weg zu bringen soll. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss der Finanzministerkonferenz am 9. November. Die Auftaktsitzung des Gremiums fand heute in Berlin statt.

Aussender: Patrick Tiede, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch