Kernkraftwerk Brunsbüttel: Neues Abfalllager soll weitere Voraussetzung für den Rückbau schaffen

KIEL, 27.09.17 – Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Stilllegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel (KKB) ist gemacht: Die Schleswig-Holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) hat gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) auf dem Gelände des Kernkraftwerks bestätigt…

Dies war für die Stadt Brunsbüttel eine Voraussetzung, um heute eine Teilbaugenehmigung für die Pfahlgründung und Pfahlkopfplatte zu erteilen. Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun mit dem Bau des Lagers beginnen.

Wie das Energiewendeministerium heute (27. September 2017) weiter mitteilte, sollen im LasmA u.a. die beim Abbau des KKB anfallenden radioaktiven Abfälle bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Es stellt damit eine Voraussetzung für die Stilllegung des Kernkraftwerks dar, über die in einem gesonderten Genehmigungsverfahren entschieden wird.

Für die Errichtung des LasmA ist eine Baugenehmigung und für den Betrieb eine Umgangsgenehmigung nach der StrlSchV erforderlich. Um die spätere Nutzbarkeit schon bei Baubeginn sicherzustellen, hat die atomrechtliche Genehmigungsbehörde bereits vor Abschluss der Prüfung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen alle für die Teilbaugenehmigung relevanten Anforderungen untersucht und der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf deren Anforderung hin bestätigt. Diese Prüfung hat u.a. ergeben, dass die maximal im LasmA einzulagernde Aktivität begrenzt werden wird – nach derzeitiger Einschätzung auf weniger als die Hälfte des beantragten Werts (siehe Hintergrund).

Darüber hinaus ergibt sich aus der Errichtung und dem Betrieb des LasmA eine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Diese wurde jetzt abgeschlossen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet worden. Die Ergebnisse spiegeln sich u.a. in der Teilbaugenehmigung wieder. So wurde die Antragstellerin beispielsweise verpflichtet, eine Umweltbaubegleitung einzusetzen, Kompensationsmaßnahmen für neu zu versiegelnde Flächen und den Verlust von Gehölzen umzusetzen sowie die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zum Schutz lärmempfindlicher Vogelarten zu ergreifen.

Hintergrund:

Die Betreibergesellschaft KKB GmbH & Co. oHG hat mit ihrem Antrag nach § 7 StrlSchV vom 5. Mai 2014 und ihrem Bauantrag vom 7. Juli 2014 die Anträge für die Errichtung und den Betrieb des LasmA am Standort des KKB gestellt. Das Verfahren nach StrlSchV wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 abgeschlossen.

Das geplante LasmA soll bestehen aus

. einem zweischiffigen Lagergebäude mit Handhabungs- und Lagerbereichen,

. einem zweigeschossigen Funktionsgebäude,

. Zuwegungen und Gleisanschluss und

. einer Umzäunung.

Für das Lagergebäude ist eine Länge von ca. 116 m, eine Breite von ca. 48 m und eine Höhe von ca. 16 m vorgesehen. Für das sich anschließende Funktionsgebäude ist eine Länge von ca. 36 m, eine Breite von ca. 14 m und eine Höhe von ca. 10 m geplant. Die Außenwände sollen eine Wanddicke von ca. 0,85 m, die Stahlbetondecke von ca. 1 m haben. Die Gründung soll über eine 1,5 m dicke lastverteilende Bodenplatte in eine Pfahlgründung aus ca. 380 Großbohrpfählen erfolgen.

Die maximal einzulagernde Aktivität ist mit 5 E +17 Bq beantragt. Neben den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel sollen im LasmA insbesondere die derzeit in den beiden Transportbereitstellungshallen gelagerten Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel eingelagert werden. Sobald das Bundesendlager Schacht Konrad bei Salzgitter seinen Betrieb aufgenommen hat (nach derzeitigem Stand voraussichtlich 2022) sollen die Abfälle sukzessive dorthin verbracht werden. Dieser Prozess wird voraussichtlich mehrere Jahrzehnte dauern.

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch