Optimierte Therapie: Psychisch erkrankte Gefangene können nun auch in Einrichtung des Maßregelvollzugs in Schleswig behandelt werden

SCHLESWIG/ KIEL, 10.08.17 – In der Oktober 2016 eröffneten psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Neumünster stehen insgesamt 20 Plätze für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung psychiatrisch erkrankter Gefangener bereit. Psychiatrisch erkrankte Gefangene, deren Behandlung über das Angebot dieser Tagesklinik hinausgehend erforderlich ist, können seit Ende Juli in der Klinik für forensische Psychiatrie der HELIOS Fachklinik Schleswig, in der bereits der Maßregelvollzug erfolgt, stationär behandelt werden…

Eine entsprechende Vereinbarung hat das Justizministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium sowie der HELIOS Fachklinik in Schleswig gezeichnet. Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack: „Die nun geschlossene Vereinbarung ist ein weiterer guter Schritt, um unsere Behandlungsbemühungen für Straftäter zu stärken. Nur wenn die psychiatrische Problematik einbezogen wird, können unsere rückfallvermeidenden Programme greifen. Das schafft ein Mehr an Sicherheit.“

Bis zu fünf Plätze in einer eigenen Abteilung der forensischen Psychiatrie für männliche Strafgefangene sowie für jugendliche Strafgefangene ab 18 Jahren stehen in Schleswig zur Verfügung. Zusätzlich können zwei Frauen auf der Frauenstation untergebracht werden. Das Angebot richtet sich an schwerst psychiatrisch erkrankte Gefangene, die einer stationären Behandlung bedürfen. An der Klinik für Forensische Psychiatrie der HELIOS Fachklinik werden Störungen aus dem gesamten Spektrum der psychiatrischen Diagnosen behandelt.

Aussender: Dr. Wolf Gehrmann, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch