BRUNSBÜTTEL/KIEL, 26.07.17 – Bei einer Wiederkehrenden Prüfung der Brandmeldeanlage im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist erneut eine Funktionsstörung von Teilen der Löschanlage festgestellt worden. Die automatische Auslösung der Löscheinrichtungen für zwei Löschbereiche funktionierte nicht. Die manuelle Auslösung von der Kraftwerkswarte aus und direkt an der Löschanlage waren dagegen erfolgreich. Im Falle eines Brandes wäre damit eine Brandbekämpfung mittels Löschanlage weiterhin möglich gewesen…
Die schleswig-holsteinische Reaktoraufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) untersucht das Ereignis vom 19. Juli und wird es in die laufende Überprüfung der Brandmeldeanlagen miteinbeziehen. Zudem hat sie unabhängige Sachverständige hinzugezogen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die jeweilige Software der Systeme zur Branderkennung (Brandmeldung) und zur Auslösung der Löschanlage fehlerfrei aufeinander abgestimmt sind.
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat das Ereignis der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.
Hintergrund:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch