Berlin, 18.05.17 – Die Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) ist ein Durchbruch für den Sport. Der Bundestag stimmte heute einem Vorschlag von Bundesregierung und Bundesrat zu, der die SALVO modernisiert und den Interessenausgleich zwischen Sportaktivität und Immissionsschutz wieder herstellt…
Vom neuen Immissionsrecht profitieren in erster Linie innerstädtische Sportvereine. Durch die beschlossene Reform konnten auch dank des Engagements von DFB und DOSB politische Reformblockaden überwunden werden. Ein neunjähriger intensiver Diskussionsprozess findet rechtzeitig vor der Bundestagswahl sein gutes Ende.
Die Modernisierungen von Anlagen, die vor 1991 errichtet wurden, sind künftig rechtlich besser abgesichert. Darüber hinaus werden Richtwerte für Ruhezeiten am Abend und am Wochenende an die üblicherweise tagsüber geltenden Werte angepasst und so um fünf Dezibel erhöht. Schließlich wird die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in die SALVO eingefügt.
DOSB-Präsident Alfons Hörmann begrüßt die Berliner Beschlüsse. „Wir danken Bundestag und Bundesrat und vor allem dem federführenden Bundesumweltministerium, dass eine jahrelange Blockade endlich politisch beseitigt wurde. Die Reform macht Deutschland sportfreundlicher und fördert wohnortnahen Sport“, sagte Hörmann. „Leider ist man nicht allen unseren Vorschlägen gefolgt. Insbesondere die fehlende Kinderlärmprivilegierung ist eine Sollbruchstelle. Warum Kinder auf Bolzplätzen anderes behandelt werden wie auf sonstigen Sportanlagen bleibt jedoch ein wenig erfreuliches Rätsel.“
DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt zur SALVO-Reform: „Für viele Fußballvereine, die Kunstrasenplätze gebaut haben, bedeutet das mehr Trainingszeiten und ein erweiterter Spielbetrieb am Wochenende. Die unmögliche Situation, dass in großen Städten Vereine Aufnahmestopps für Kinder und Jugendliche erlassen mussten, kann damit zumindest teilweise überwunden werden. Dass Kinderlärm bei Kindertagesstätten weitgehend erlaubt, auf Fußballplätzten jedoch weiterhin eingeschränkt werden soll, ist gleichwohl unverständlich – hier erwartet der organisierte Sport, dass dieses Bürokratiehemmnis bei den nächsten Koalitionsverhandlungen endgültig beseitigt wird.“
Die Neuregelungen fördern die wohnortnahe Sportausübung und erlauben geringere Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung. Zudem wird der so genannte Altanlagenbonus rechtlich so ausgestaltet, dass er auch bei der Modernisierung bestehender Anlagen im Grundsatz erhalten bleibt und so zum Beispiel von einem Hart- zu einem Kunststoffrasenplatz gewechselt werden kann, ohne dass deutlich reduzierte Lärmschutzgrenzen geltend werden. Rechtlich verunsicherte Kommunen hatten immer wieder die Nutzung von Fußballplätzen nur deswegen eingeschränkt und sogar untersagt, weil ein neuer Oberflächenbelag aufgetragen wurde. Ein unrühmliches Beispiel hierfür lieferte etwa die Geschichte des FC Teutonia Hamburg, die es sogar in einige Satiresendungen schaffte. Ein Behördenstreit hatte dazu geführt, dass den Hamburger Fußballern das Betreten ihres neuen Kunstrasens nahezu komplett verboten wurde.
Für Sportstätten variierten die Grenzwerte zwischen 65 Dezibel und 35 Dezibel, je nachdem, ob der Fußballplatz in einem Gewerbe-, Wohn- oder Kurgebiet liegt und zu welcher Zeit gespielt oder trainiert wird. Im neuen „Urbanen Gebiet“ darf es mit 45 bis 63 Dezibel nun etwas lauter sein als in sogenannten Kern- oder Wohngebieten.
Die SALVO-Reform wird in Kürze veröffentlicht und tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.
Aussender: Deutscher Olympischer Sportbund e.V.
Redaktion: Torben Gösch