Weitere Fälle von Geflügelpest – Vor allem die südliche Hälfte ist betroffen

KIEL, 16.03.17 – Das Geflügelpest-Virus ist seit Anfang März bei 16 Wildvögeln in der südlichen Hälfte Schleswig-Holstein amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte jüngst Fälle in den Kreisen Ostholstein, Segeberg, Plön, Dithmarschen, der Stadt Lübeck sowie erstmals im Kreis Stormarn. Die Kreise und die Stadt richten entsprechend der Geflügelpest-Verordnung Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete um die jeweiligen Fundstellen der Wildvögel ein…

Im Norden des Landes (Kreis Schleswig-Flensburg, weite Teile Nordfrieslands) wurde die Geflügelpest dagegen seit mehreren Wochen nicht festgestellt.

In Lübeck (Travemünde) wies das FLI das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N8 bei vier Möwen und einem Schwan nach. Es wurde zudem im Kreis Ostholstein bei einer Wildente (Heiligenhafen), einer Möwe (Heiligenhafen), einem Schwan (Grömitz) und einem Bussard (Scharbeutz) sowie im Kreis Plön bei einer Stockente (Großer Plöner See) und im Kreis Dithmarschen (Brunsbüttel) bei einem Bussard festgestellt. Erstmalig wurde auch im Kreis Stormarn Geflügelpest amtlich festgestellt –bei einem Singschwan (Zarpen) und einem Schwan (Heilshoop) wurde jeweils HPAIV H5N8 durch das FLI nachgewiesen. Im Kreis Segeberg bestätigte das FLI HPAIV H5N5 bei einem Mäusebussard (Bad Bramstedt), einem Gänsesäger (Hitzhusen) und einem Bussard (Högersdorf). Damit ist die Zahl der Fälle in der Wildvogelpopulation seit Ausbruch der Tierseuche im November 2016 auf 171 Fälle in Schleswig-Holstein gestiegen.

Hintergrund:

In Schleswig-Holstein grassieren parallel zwei Subtypen des Geflügelpesterregers: HPAIV H5N8 und H5N5. Es handelt sich um das bislang größte Geflügelpestgeschehen, das in Europa zu zahlreichen Ausbrüchen in Tierhaltungen und in der Wildvogelpopulation führt. Deutschlandweit wurde seit Seuchenausbruch die Geflügelpest in 1090 Fällen bei Wildvögeln und in 90 Fällen bei Hausgeflügel amtlich festgestellt. Zuletzt waren im März mehrere Putenhaltungen in Niedersachsen sowie nicht aufgestalltes Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalzbetroffen.

In Schleswig-Holstein herrscht derzeit ein hoher Virusdruck, der vor allem in der südlichen Hälfte des Landes deutlich ist. Deshalb gelten nach gründlicher Risikoabwägung im Augenblick die strengen Maßnahmen – Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen – zum Schutz der Tiere landesweit fort. Das Landwirtschaftsministerium erwartet aber im Frühjahr eine Stabilisierung der Situation. Mit Ende des Spätwintervogelzuges, zunehmenden Temperaturen und der höheren UV-Strahlung wird der Infektionsdruck voraussichtlich nachlassen. Für diese Situation hat das Land bereits die Vorkehrungen für einen risikobasierten Teilausstieg aus der landesweiten Stallpflicht geschaffen.

Hinweis:

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links:

https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Images/Tierseuchengeschehen/H5N8/2017/Map_D_AI_HPAI_2017-02-08_13-15.jpg

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: Torben Gösch