Rückenwind für den A-21-Ausbau zwischen Klein Barkau und Nettelsee: Land, Kreis und Gemeinden einigen sich auf Kompromiss-Vorschlag

KIEL/PLÖN, 01.03.17 – Um mögliche Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 404 zur Autobahn A 21 abzuwenden, hat sich das Land mit dem Kreis Plön und den Gemeinden Kleinbarkau, Kirchbarkau, Barmissen, Warnau und Nettelsee auf einen Kompromiss verständigt: Die rund sechs Kilometer lange Ortsverbindungsstraße zwischen den Gemeinden wird um einen halben Meter auf sechs Meter verbreitert, für den Wegfall des heute bestehenden Radwegs entlang der B 404 zwischen Klein Barkau und Nettelsee wird zudem von Kirchbarkau bis Nettelsee auf 3,6 Kilometern ein Geh- und Radweg als Spurplattenweg hergerichtet und teils neu gebaut…

Im Gegenzug verzichten Kreis und Gemeinden auf Klagen gegen den Ausbau der B 404 auf dem Teilstück zwischen Klein Barkau und Nettelsee.

Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute (1. März) in Kiel von Verkehrsstaatssekretär Dr. Frank Nägele und der Landrätin des Kreises Plön, Stephanie Ladwig, unterzeichnet. Die zuständigen Gremien in den betroffenen Gemeinden müssen allerdings noch formal zustimmen.

Landrätin Ladwig begrüßte – ebenso wie die Vertreter der Gemeinden – den Kompromiss: „Hier haben auf der einen Seite sehr engagierte Bürgerinnen und Bürger für die Interessen ihrer Region gekämpft und auf der anderen Seite hat sich auch das Land auf die Menschen zubewegt. Nur so wurde die Einigung möglich“, sagte Ladwig.

Nach den Worten von Nägele liegen die Gesamtkosten für den Geh- und Radweg bei einer Million Euro, wovon 800.000 Euro Bund und Land tragen, Kreis und Gemeinden beteiligen sich mit jeweils 80.000 Euro an den Bau- und Grunderwerbskosten. „Damit haben wir einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss gefunden und ersparen uns ebenso langwierige wie kostspielige Klageverfahren“, sagte Nägele. Das Land hat sich verpflichtet, den Radweg zu planen und umzusetzen, die Realisierung des Ausbaus der B 404 zur A 21 sowie des Ausbaus des Gemeindeverbindungsweges könnten je nach Entscheidung über die geplante Infrastrukturgesellschaft in die Verantwortung des Bundes übergehen. Vom Bund werden auch die Mehrkosten für die Verbreiterung des Gemeindeverbindungsweges getragen.

Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (SH)
Redaktion: Torben Gösch