Geflügelpest – Landesweite Stallpflicht gilt weiterhin

Eutin. Der Kreis Ostholstein informiert darüber, dass das landesweite Aufstallungsgebot für alle Geflügelhalter (privat oder gewerblich) auch weiterhin gilt. Vereinzelte Berichte über die Aufhebung von Beobachtungsgebieten haben offensichtlich zu Missverständnissen in weiten Teilen der Bevölkerung geführt…

Nach wie vor gibt es im Kreis Ostholstein keinen Nachweis des H5N8-Erregers. Dennoch sind Beobachtungsgebiete eingerichtet worden, die aber aus Betroffenheiten der Nachbarkreise Segeberg und vor allem Plön sowie der Hansestadt Lübeck resultierten.

Zur Zeit sind im Kreisgebiet die Städte Bad Schwartau und Eutin sowie die Gemeinden Bosau, Malente, Ratekau, Stockelsdorf und Timmendorfer Strand noch als Beobachtungsgebiete ausgewiesen, in denen Beschränkungen in Bezug auf Geflügeltransporte sowie den Auslauf von Hunden und Katzen bestehen. Sofern keine weiteren Fälle auftreten, werden diese Beobachtungsgebiete noch im Laufe dieses Monats aufgehoben.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de und auf dem Landesportal www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest .

Aussender: Carina Leonhardt, Kreis Ostholstein
Redaktion: TG