Karlsruhe – Der gestern vorläufig festgenommene 40-jährige tunesische Staatsangehörige ist wieder auf freiem Fuß. Es bestand der Verdacht, dass Anis Amri ihm zeitnah vor dem Anschlag über einen Messengerdienst eine Sprachnachricht und ein Lichtbild aus dem tatrelevanten LKA geschickt hatte…
Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Festgenommene nicht die gesuchte Kontaktperson von Anis Amri ist. Er war daher wieder freizulassen.
Zum Stand der weiteren Ermittlungen kann derzeit Folgendes mitgeteilt werden:
1. Es ist davon auszugehen, dass das von der IS-nahen Medienstelle AMAQ veröffentlichte Bekennervideo authentisch ist und Anis Amri zeigt.
2. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand flüchtete Anis Amri über die Niederlande nach Frankreich und von dort weiter nach Italien. Dafür spricht ein Zugticket von Frankreich nach Italien, das bei Anis Amri aufgefunden wurde. Außerdem wurde bei ihm eine SIM-Karte sichergestellt, die in den Tagen vor Weihnachten in den Niederlanden kostenlos ausgegeben wurde.
3. Die ballistischen Untersuchungen zur Tatwaffe sind noch nicht abgeschlossen. Die Waffe, mit der Anis Amri am 23. Dezember 2016 auf einen italienischen Polizeibeamten schoss, ist eine Pistole des Fabrikats Erma, Kaliber .22. Der polnische LKW-Fahrer wurde mit einer Waffe desselben Kalibers getötet. Ob es sich um dieselbe Waffe handelt, müssen die weiteren kriminaltechnischen Untersuchungen ergeben. Ein Abdruck des in Berlin sichergestellten Projektils wurde an die italienischen Behörden übersandt.
4. Nach dem vorläufigen Obduktionsbericht ist der polnische LKW-Fahrer in zeitlicher Nähe zum Anschlagszeitpunkt verstorben. Stichverletzungen wurden bei an seinem Leichnam nicht festgestellt. Der genaue Todeszeitpunkt bleibt dem abschließenden Obduktionsbericht vorbehalten. Dieser ist von der Rechtsmedizin für Januar 2017 angekündigt.
5. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der LKW aufgrund seines automatischen Bremssystems zum Stehen kam und deshalb noch schwerwiegendere Folgen ausgeblieben sind.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Frauke Köhler – Staatsanwältin
Redaktion: TG