Digitalisierung der schleswig-holsteinischen Justiz schreitet voran

KIEL. Die Justiz in Schleswig-Holstein wird durch die Öffnung digitaler Kommunikationswege noch bürgerfreundlicher und effizienter. Der elektronische Rechtsverkehr wird ab heute (1. November) beim Sozialgericht, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft in Itzehoe sowie zum 1. Dezember 2016 beim Amtsgericht Itzehoe für alle Verfahren eröffnet. Damit können Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze bei den Gerichten elektronisch eingereicht werden. Bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe kann die Einreichung von Erklärungen, Anträgen und sonstigen Schriftsätzen ebenfalls elektronisch erfolgen…

Die insgesamt rund 190 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch Schulungen auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet. Einschränkungen im Geschäftsbetrieb sind nicht zu erwarten. „Damit stellt sich unsere Justiz noch stärker den Herausforderungen des digitalen Wandels unserer Zeit. Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und die daraus folgende Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist ein Prozess, der die Arbeit der gesamten Justiz zukunftsfähig macht und uns alle betreffen wird“, erklärte Justizministerin Anke Spoorendonk.

Im Jahr 2017 werden weitere Gerichte und Staatsanwaltschaften folgen, so dass es zum 1. Januar 2018 möglich sein wird, mit der Justiz in sämtlichen Verfahrensarten elektronisch zu kommunizieren. Während in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs beginnt, ist dieser Prozess in der schleswig-holsteinischen Sozialgerichtsbarkeit bereits abgeschlossen. Das Sozialgericht Itzehoe öffnet sich heute als letztes der fünf Sozialgerichte für die digitale Kommunikation.

Informationen zu Einsendewegen und Formaten zur elektronischen Einreichung können auf der Seite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de nachgelesen werden.

Aussender: Oliver Breuer – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (SH)
Redaktion: TG