Sogenanntes Vergütungsoffenlegungsgesetz: Erste Unternehmen legen Zahlungen offen

Das Finanzministerium hat heute die Internetseite für Vergütungen öffentlicher Unternehmen freigeschaltet. Hier sind – nach Unternehmensnamen alphabetisch sortiert- die Bezüge und Leistungen von Unternehmensführungsorganen, Überwachungsorganen sowie in Gesellschaften ggf. Mitglieder von Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen aufgeführt…

„Die Bezüge des Führungspersonals öffentlicher Unternehmen dürfen kein Geheimnis sein. Es zeichnet unsere Demokratie aus, dass sie für Bürgerinnen und Bürger transparent sind“, so Monika Heinold.

Das sogenannte Vergütungsoffenlegungsgesetz verlangt auch die Offenlegung von erfolgsabhängigen Komponenten. Wenn solche gezahlt werden, ist das Vorliegen eines festgestellten Unternehmens-Jahresabschlusses für die Offenlegung notwendig. Das geschieht im Sommer. Die Anzahl der aufgeführten Unternehmen ist daher mit 48 zum jetzigen Zeitpunkt noch klein. Das Gros der Meldungen wird im Herbst erwartet.

„Der Anfang ist gemacht“, so Heinold. „Die Landesregierung hat mit dem sogenannten Vergütungsoffenlegungsgesetz Neuland betreten. Wir haben diese Legislaturperiode genutzt, um öffentliches Handeln transparenter zu machen.“

Die Datensammlung wird ab sofort jeweils montags aktualisiert und informiert über die vorliegenden Veröffentlichungen. „Dass die Veröffentlichung der Gehälter zur kontroversen Diskussion einlädt, hat nichts mit einer Neiddebatte zu tun, sondern ist Teil einer lebendigen Demokratie. Stück für Stück wird Transparenz zur Realität. Das tut unserem Land gut!“, unterstreicht Heinold.

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Aussender: Claudia Prehn, Finanzministerium
Redaktion: TG