Saxe für Ungleichgewichtung der Wählerstimmen

Bereits im Februar 2008 gab das Bundesverfassungsgericht einer Klage statt und kippte die Fünf-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen. Die Fünf-Prozent-Klausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien und bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, weil die für eine Partei mit weniger als fünf Prozent abgegebenen Stimmen ohne Erfolg blieben, so die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes…

Dem entgegen stellt sich Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe. Da er selbst offenbar keine Aussicht auf Erfolg darin sieht, die Wiedereinführung der 5% Klausel bei Kommunalwahlen zu fordern, so befürwortet er also, laut heutigen (17. Mai 2016) Medienberichten, eine 4%-Klausel bei Kommunalwahlen. Er sieht die politische Landschaft bröckeln – doch das Einzige was bröckelt, ist seine Macht. Denn nie waren sich alle Lübecker Parteien und Fraktionen (ausgenommen die SPD) so einig wie gegenwärtig, dass sie alle zusammen den Versuch unternehmen, einen gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten gegen Amtsinhaber Saxe ins Rennen um das Bürgermeisteramt zu schicken.

Zwingende Gründe für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen sind selbst für das Bundesverfassungsgericht nicht erkennbar. Im Gegensatz zu Bundestag und Landtagen gibt es in den Kommunen nicht die Erforderlichkeit klarer Mehrheiten. Schließlich üben Kreistage und Gemeindeparlamente keine Gesetzgebungstätigkeit aus. Vielmehr sind ihnen in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut.

Warum will Saxe also Lübecks politische Landschaft beschneiden?

Die Kommunalpolitik ist und bleibt bunt, und das ist auch gut so! Nur so kann sichergestellt werden, dass sich beinahe jede abgegebene Stimme auch nach der Wahl in einem Parlament oder Gremium wiederfindet. Das ist gelebte Demokratie.

Aussender: Astrid Völker, FDP-Bürgerschaftsfraktion
Redaktion: TG