GBA: Festnahme wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen

Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. April 2016) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2016 den 41- jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim Al F. durch Beamte des nordrhrein-westfälischen Sondereinsatzkommandos im Raum Westfalen festnehmen lassen…

Das Verfahren beruht auf umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen des hessischen Landeskriminalamts.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Herbst 2012 im syrischen Bürgerkrieg wiederholt nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise grausam und unmenschlich behandelt zu haben. Zudem soll er mehrfach geplündert haben. Er ist daher der Begehung von Kriegsverbrechen dringend verdächtig (§ 8 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2 und 3, § 9 Abs. 1 VStGB).

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen befehligte der Beschuldigte in Aleppo eine mindestens 150-köpfige Stadtteilmiliz, die zu der Gruppierung „Ghoraba as-Sham“ (übersetzt: „Die Fremdem von Syrien“) gehörte. Die „Ghoraba as-Sham“ waren Teil der Freien Syrischen Armee (FSA) und beteiligten sich spätestens ab Sommer 2012 an dem bewaffneten Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad. Die von dem Beschuldigten angeführte Miliz verfolgte allerdings nach den vorliegenden Erkenntnissen vorwiegend eigennützige Interessen. Dementsprechend soll der Beschuldigte gemeinsam mit seinen Milizionären nach dem Rückzug der Regierungstruppen aus Teilen von Aleppo Plünderungen begangen haben. Den Ermittlungen zufolge bot der Beschuldigte auf diese Weise erlangte Beutekunst wiederholt zum Kauf an. Zwei Bewohner eines angrenzenden Stadtteils, die sich zum Ziel gesetzt hatten, ihr Viertel vor Plünderungen zu schützen, soll der Beschuldigte gemeinsam mit seinen Milizionären in seine Gewalt gebracht und mehrere Tage in einem von seiner Miliz als Gefängnis genutzten Gebäude eingesperrt haben. Nach den durchgeführten Ermittlungen wurden die beiden Gefangenen mehrfach im Beisein des Beschuldigten und auch von ihm persönlich gefoltert. Schließlich sollen sich die beiden Gefangenen bereit erklärt haben, für die Miliz des Beschuldigten zu arbeiten. Daraufhin sollen sie teilweise gegen Zahlung eines Lösegeldes freigelassen worden sein. Daneben brachten die Milizionäre des Beschuldigten den Ermittlungen zufolge noch sechs weitere Menschen in ihre Gewalt, die bis auf einen ebenfalls gefoltert wurden. Zwei von ihnen sollen gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder frei gelassen worden sein. Einem weiteren soll es gelungen sein zu fliehen.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: TG