Länderkooperation bei Flüchtlingsunterbringung – Gemeinsame Presseerklärung der Innenressorts von Schleswig-Holstein und Hamburg

KIEL/HAMBURG. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein streben eine Vereinbarung an, mit der Schleswig-Holstein bis zu 1500 Asylsuchende für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten aufnimmt. Konkret ist ein Kasernengelände in Bad Segeberg angedacht…

Damit unterstützt Schleswig-Holstein Hamburg für die Dauer von zunächst zwei Jahren bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden. Während der Unterbringung ist Schleswig-Holstein für diese Asylsuchenden zuständig. Diese endet mit der Rückverteilung nach Hamburg.

Hamburg und Schleswig-Holstein erarbeiten in enger Abstimmung kurzfristig ein Model zum Verfahrensbetrieb und zur Kostenerstattung. Beide Länder beabsichtigen, die Vereinbarung noch in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten zu lassen.

Für Hamburgs Innensenator Andy Grote belegt diese Kooperationsvereinbarung die sehr gute Zusammenarbeit der beiden Nordländer: „Ich freue mich, dass wir bei diesem Thema eine pragmatische und zielgerichtete Lösung gefunden haben. Wir schaffen damit eine gewisse Entlastung bei der Unterbringung im Rahmen der Erstaufnahme.“

Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt sagte: „Der Schulterschluss zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zeigt, dass wir uns gegenseitig unterstützen, wie es sich für gute Nachbarn gehört.“

Aussender: Patrick Tiede, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (SH)
Redaktion: TG