Renten und andere Alterseinkünfte: Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Kiel. Finanzministerin Monika Heinold hat heute einen „Alterseinkünfte-Rechner“ auf der Internetseite des Finanzministeriums freigeschaltet. Unter http://www.schleswig-holstein.de/fm hilft der Rechner bei der Frage, ob eine Rentnerin oder ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss.

Finanzministerin Monika Heinold: „Durch eine Gesetzesänderung des Jahres 2005 sind immer mehr Rentnerinnen und Rentner betroffen. Mir war es wichtig, ein einfaches Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem sie mit wenigen Klicks ihre persönliche Situation überprüfen können.“

Aber nicht jede Rentnerin und jeder Rentner ist steuerpflichtig. Rentnerinnen und Rentner mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 8472 Euro sind nicht betroffen. 2005 wurde die Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften neu geregelt. Im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage wird seitdem ein höherer Anteil der Renten steuerpflichtig. Im Gegenzug steigt die steuerliche Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen während des Berufslebens.

Der „Alterseinkünfte-Rechner 2015“ berücksichtigt die gängigen Sachverhalte, die bei vielen Menschen für die Einkommensteuer von Bedeutung sind. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Erläuterungen und Hinweise unterstützen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Hilfe findet man auch beim Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Aussender: Eugen Witte, Finanzministerium (SH)
Redaktion: TG