Neuausrichtung der Windenergieplanung: – Landesregierung stellt Rahmenbedingungen für Planung vor

KIEL. Im Zuge der Neuausrichtung der Windenergieplanung hat die Landesplanung heute (12. Januar) Vertreter aus Verbänden, Initiativen, Politik, Wirtschaft und Verwaltung über das Konzept der Planaufstellung und über die rechtlichen Hintergründe informiert. „Wir wollen Sie über die laufenden Projekte, Planungen und Diskussionen informieren. Es geht um den Prozess, nicht um das Ergebnis“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig im Regionalen Berufszentrum Wirtschaft in Kiel.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesplanung erläuterten die Rahmenbedingungen für die Planung. Vorgestellt wurde die Flächenauswahl, die bei der Planung zugrunde gelegt wird. Ein weiteres Thema des Informationsabends waren die Mitbestimmungsmöglichkeiten. „Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zum Windflächen-Ausbau mussten wir klare Konsequenzen ziehen. Ein Planungserlass stellt sicher, dass der Ausbau der Windenergie bis dahin kontrolliert weitergehen kann: Er legt Kriterien fest für Ausnahmen vom grundsätzlichen Ausbau-Stopp“, sagte der Ministerpräsident. Die Energiewende komme daher weiter voran, der „Verspargelung“ der Landschaft werde ein Riegel vorgeschoben.

Der Landesentwicklungsplan 2010 werde in diesem Jahr in Sachen Wind überarbeitet, die Regionalpläne für die Planungsräume I bis III würden vollkommen neu aufgestellt. Mitte dieses Jahres werde die Landesplanung dann mit einem Set von Vorranggebieten in die Anhörung gehen. Ministerpräsident Albig: „Dann sind Sie am Zug: Wir werden über ein umfangreiches und internetgestütztes Anhörungsverfahren Ihre Stellungnahmen entgegennehmen, jedes Argument prüfen und abwägen.“

Aussender: Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge, Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Redaktion: TG