BERLIN, 04.01.2015 – „Saudi-Arabien zeigt erneut eine völlige Missachtung der Menschenrechte. Die Hinrichtung von 47 Menschen am vergangenen Samstag ist ein weiterer unfassbarer Beweis dafür“, sagt Ruth Jüttner, Nahost-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.
„Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien hat sich unter dem neuen König Salman im vergangenen Jahr kontinuierlich verschlechtert. So hat Saudi-Arabien 2015 mindestens 151 Menschen hingerichtet, ein trauriger Höchstwert seit knapp 20 Jahren. Die Regierung setzt die Todesstrafe als politisches Druckmittel ein, um alte Rechnungen zu begleichen und Kritiker des Königshauses aus dem Weg zu räumen.“
Das zeigt auch die Hinrichtung des schiitischen Geistlichen Scheich Nimr Baqir al-Nimr. „Bei Scheich Nimr Baqir al-Nimr handelte es sich um einen gewaltlosen politischen Gefangenen. Al-Nimr wurde unter anderem wegen ‚Ungehorsam gegenüber dem Herrscher‘ zum Tode verurteilt. Dabei hat Scheich Nimr Baqir al-Nimr mit seinen Predigten und Forderungen nach politischen Reformen nur von seinem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht“, sagt Jüttner. „Der Prozess gegen Scheich Nimr Baqir al-Nimr war eine Farce und politisch motiviert. Unter anderem wurde ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand in wichtigen Prozessphasen verweigert. Dass die saudi-arabische Regierung ihn trotz der zahlreichen Verfahrensmängel hinrichten ließ, ist eine schreckliche Ungerechtigkeit und ein Beleg für die Fehler in Saudi-Arabiens Justizsystem.“
„Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab und fordert daher die saudi-arabische Regierung dazu auf, alle weiteren Todesurteile aufzuheben und alle Hinrichtungen auszusetzen“, sagt Jüttner. Die Hinrichtung droht unter anderem auch dem Neffen von Scheich Nimr Baqir al-Nimr, Ali al-Nimr. „Ali al-Nimr wurde wegen der Teilnahme an regierungskritischen Protesten im Februar 2012 festgenommen. Zu dem Zeitpunkt war er noch keine 18 Jahre alt und wurde dennoch im Mai 2014 zum Tode verurteilt. Damit verstößt Saudi-Arabien gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. Denn nach dem Völkergewohnheitsrecht und der Kinderrechtskonvention, die das Land ratifiziert hat, ist die Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter verboten.“
Aussender: AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Redaktion: TG