Silvester – Chefärztin Dr. Astrid Clausen warnt vor Gefahren durch Feuerwerkskörper und gibt nützliche Tipps: So kommen Sie sicher ins neue Jahr!

Eutin, Oldenburg, Fehmarn, 28. Dezember 2015. Pünktlich zum Verkaufsstart von Feuerwerk am 29. Dezember 2015 gibt die Chefärztin der Chirurgie an den Sana Kliniken Ostholstein, Dr. med. Astrid Clausen, Tipps zum Umgang mit Silvester-Knallern und -Raketen…

Alle Jahre wieder: Auch in diesem Jahr wird es an Silvester wieder laut werden. Unzählige Knallkörper werden explodieren und Raketen werden gen Himmel aufsteigen, um das neue Jahr zu begrüßen. Dr. Clausen will niemandem die Freude am Feuerwerk und den eindrucksvollen Raketenmustern nehmen und auch Knallerei soll jedem erlaubt sein. Aber sie mahnt zur Vorsicht: „So schön Silvesterfeuerwerk auch ist, Böller sind richtig gefährlich und verursachen jedes Jahr viele Unfälle. Zum Jahresbeginn müssen in Deutschlands Krankenhäusern regelmäßig zahlreiche und oft schwere Brand- und Explosionsverletzungen im Gesicht und an den Händen behandelt werden. Deshalb ist größte Vorsicht geboten, um diese zu vermeiden.“

Verletzungen mit üblen Folgen

Explosionsunfälle beim Zünden von Silvesterkrachern führen schnell zu ausgedehnten Verletzungen der Hände bis hin zum Funktionsverlust. Wunden und Verbrennungen durch Feuerwerkskörper können schwerwiegende Schädigungen der Haut und des tiefer liegenden Gewebes verursachen. Sie stören die vitalen Funktionen und wirken sich dementsprechend nachhaltig auf den gesamten Organismus aus. „Hautrötung und Blasenbildung sind Anzeichen für Schädigungen des Gewebes“, erläutert die Ärztin. „Bei größeren Brandverletzungen sollten deshalb Betroffene immer in eine spezialisierte Klinik gebracht werden. Bei einer rechtzeitigen und richtigen Versorgung kann so einer unschönen Narbenbildung und einer eventuellen Bewegungseinschränkung durch verhärtete Narben vorgebeugt werden.“ Ausgedehnte Brandwunden führen überdies zu erheblichen Flüssigkeitsverlusten im Körpergewebe, die einen Schock zur Folge haben können. Und Dr. Clausen warnt weiter: „Durch das ungünstige Einatmen im Moment der Hitzeeinwirkung durch eine Explosion oder bei einer Stichflamme können zusätzliche Verbrennungen im Mund-, Rachen- und Kehlkopfbereich entstehen. In schweren Fällen kann es zu Schädigungen in den Atemwegen und der Lunge kommen.“

Erste Hilfe bei Brandverletzungen – Kühlen, aber nicht unterkühlen

Grundsätzlich gilt: Verletzte oder bewusstlose Personen müssen in dieser Jahreszeit mit Jacken und Decken warm gehalten und damit vor Unterkühlung geschützt werden. Bei Silvesterfeiern im Freien kann das lebensrettend sein.

Leichte, nur wenige Zentimeter große Verbrennungen an Händen und Fingern sollten sofort unter laufendem kaltem bis lauwarmem Wasser – maximal zwei Minuten lang – gekühlt werden. Bei kleineren Verbrennungen im Gesicht kann dazu ein feuchtes Tuch verwendet werden, wobei die Atemwege immer frei bleiben müssen. Denn das Kühlen bewirkt nur eine Schmerzlinderung, der Effekt hält jedoch nur kurz an. Es besteht immer die Gefahr, dass es bei einer zu massiven und ausgedehnten Kühlung zu einer Unterkühlung des Patienten kommt, die den Kreislauf zusätzlich belastet und wesentlich problematischere Auswirkungen haben kann, als die entstandenen Haut- und Gewebeschäden selbst. Deshalb sollte auf alle Fälle das Kühlen auf die verbrannte Körperstelle begrenzt werden.

„Wenn die Brandverletzungen größer sind, die Augen geschädigt wurden oder Kinder betroffen sind, muss schnell der Rettungsdienst über die Telefonnummer 112 gerufen werden“, erklärt die Medizinerin. Um offene Wunden keimarm zu halten, empfiehlt sie, die verbrannten Stellen locker mit sterilem Verbandsmaterial abzudecken.

Kinder und Jugendliche schützen

Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder an anderen Personen oder fremdem Eigentum verursachen, nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viel wichtiger ist es aber, Kinder und Jugendliche selbst vor Schäden zu bewahren. Denn unter den Brandverletzten sind an Silvester zunehmend auch Kinder und Jugendliche. Besonders die Acht- bis 15-Jährigen sind gefährdet und sollten deshalb nicht ohne Aufsicht an Feuerwerks-Aktivitäten teilnehmen und nicht zwischen dem Feuerwerk umherlaufen.

Chefärztin Dr. Clausen macht auf eine besonders heimtückische Gefahr aufmerksam: „Größere Kinder finden es besonders spannend, noch in den ersten Januartagen nach übriggebliebenem Feuerwerk auf der Straße zu suchen und nicht ganz abgebrannte Knallkörper erneut anzuzünden. Manchmal werden aus den Resten auch selbstgebastelte Knaller hergestellt. Das ist enorm gefährlich!“ Hier lautet die klare Botschaft: Finger weg von benutzten Feuerwerkskörpern! Sie stellen ein großes Risiko dar, weil sie nicht mehr in ihrer Wirkung und Funktion einzuschätzen sind.

Grundsätzlich sind Feuerwerksartikel für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Zum Schutze der eigenen Kinder, aber auch, weil Eltern sonst ihren Versicherungsanspruch verlieren können und den Schaden selbst zahlen müssen, wenn Kinder die Böller entzünden und dabei andere Personen verletzen.

Vorbeugen ist besser als Heilen

Vorbeugung beginnt schon beim Kauf eines in Deutschland ausdrücklich zugelassenen Feuerwerks mit sogenannter BAM-Nr. beziehungsweise dem europaeinheitlichen CE-Zeichen. Die Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) enthält die Listen mit den in Deutschland erlaubten Feuerwerksartikeln. Wer nicht zugelassene Böller kauft, macht sich strafbar. Für einige Böller gilt eine Alterseinschränkung ab 18 Jahren. Wer das ignoriert, kann im Schadensfall ebenfalls den Versicherungsanspruch verlieren. Achtung: Böller aus Tschechien und Polen haben eine bis zu 50-fach größere Sprengwirkung als in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper.

Beim Anzünden einer Rakete oder eines anderen Feuerwerkartikels sollte unbedingt der angegebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Außerdem ist eine Schutzbrille sinnvoll. Feuerwerk darf auf keinen Fall in Richtung von Personen gehalten werden. Wer auf ausreichenden Abstand und auf die aktuelle Windrichtung achtet und außerdem nicht zwischen Feuerwerken herumläuft, vermeidet gefährliche Kontakte mit brennenden Raketen und umher fliegenden Böllerteilen. Gleiches gilt für das Abbrennen von Raketen: wer sie unter Bäumen oder Überdachungen zündet, riskiert schwere Verletzungen durch zurückfallende, noch brennende Teile.

Hilfe bei Schäden an Augen und Ohren

Besonders bei Verletzungen am Auge ist schnelles Handeln besonders wichtig. Die Fachleute am Sana Klinikum Eutin empfehlen: „Das betroffene Auge sollte sofort mit einer keimfreien Wundauflage aus dem Verbandskasten abgedeckt werden. Anschließend sollte man beide Augen vorsichtig mit einem Tuch verbinden und den Notarzt zur Hilfe rufen.“ Nur Fachärzte sollten größere Splitter oder sonstige Fremdkörper aus dem Auge entfernen. Auch wenn es gut gemeint ist, kann es hier sonst leicht zu unkontrollierten Verletzungen der Hornhaut oder des Glaskörpers kommen.

Aber auch diejenigen, die das Feuerwerk in aller Ruhe vom Wohnzimmer aus beobachten, sollten aufpassen. Denn nicht nur Feuerwerksartikel bedrohen in der Silvesternacht unsere Augen. Auch knallende Sektkorken können heftige Verletzungen mit Blutungen im Augeninneren verursachen. Also sollte die Flaschenöffnung beim Ziehen des Korkens mit einem Tuch abgedeckt und der Korken dabei möglichst festgehalten werden.

Und schließlich weist Dr. Clausen noch auf eine weitere Gefahr hin: „Feuerwerkskörper sind nicht nur brandgefährlich, sie erzeugen in der Regel auch enormen Krach!“ Hier kann man sich mittels Ohrstöpsel und ausreichendem Abstand schützen. Schließlich verursachen Böller ungefähr einen vergleichbaren Lärmpegel wie ein Presslufthammer, Raketen können es sogar bis auf Düsenflugzeugstärke bringen. Durch solchen Lärm kann ein Knalltrauma ausgelöst oder das Hörvermögen dauerhaft geschädigt werden. Auch hier gilt: Wenn das Ohr verletzt wird oder sogar Blut herausläuft, muss sofort ein Arzt aufgesucht werden.

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Merkkasten – 5 Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerksartikeln:

– Verwenden Sie ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung!

– Zielen Sie niemals mit Raketen und Böllern auf Menschen!

– Entfernen Sie sich ausreichend und unverzüglich, nachdem Sie einen Feuerwerkskörper entzündet haben. Sorgen Sie für einen sicheren Stand, so dass Sie nicht stürzen, wenn Sie sich entfernen möchten!

– Kleine Kinder und alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerkskörper entzünden!

– Lassen Sie Blindgänger am Boden liegen, bis sie vollständig ausgekühlt sind und zünden Sie diese nicht erneut an! Das gilt auch für gefundene Feuerswerksartikel in den ersten Januartagen! Achten Sie auf Kinder.

Notruf 112!!! Im Notfall erreichen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112…

Bei einem Notruf sind folgende Informationen wichtig:

1.       Wo ist der Unfallort?

2.       Was ist passiert?

3.       Wie viele Verletzte gibt es?

4.       Welche Verletzungen liegen vor?

Aussender: Ralf Nehmzow, Sana Kliniken AG
Redaktion: TG