Durchbruch nach Verhandlungen zwischen Land und Kommunen: Verteilung der Flüchtlingskosten geregelt – Land erhöht Integrationspauschale

NEUMÜNSTER/KIEL. Landesregierung und Kommunen haben sich heute (23. November) über die Verteilung der Flüchtlingskosten in Schleswig-Holstein geeinigt. Das Land erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten 90 statt bislang 70 Prozent der Kosten für Asylbewerber bis das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen ist. Außerdem erhalten die Kommunen eine Integrationspauschale von 2.000 Euro pro Person und in Schleswig-Holstein sollen perspektivisch 20.000 Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen entstehen.

„Diese Einigung ist ein Beweis dafür, dass die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auch in schwierigen Situationen gut zusammenarbeiten und Lösungen finden. Die Kommunen können sich auf das Land verlassen, das Land kann sich auf die Kommunen verlassen“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig in Neumünster.

Er hatte gemeinsam mit Finanzministerin Monika Heinold und Innenminister Stefan Studt mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die Gespräche zur Verteilung der Flüchtlingskosten geführt. Albig: „Wir sind uns alle einig, dass der Umgang mit Flüchtlingen eine humanitäre Frage und eine große Herausforderung für die Gesellschaft ist. Daher ist es gut und richtig, dass die noch offenen Finanzierungsfragen nun auch geklärt sind.“

Grundsatz der heute getroffenen Vereinbarung ist, dass die Bundesmittel eingesetzt werden, um die beim Land und bei den Kommunen für die Unterbringung, Betreuung und Integration anfallenden Flüchtlingskosten zu finanzieren.

90:10 statt 70:30

Die Einigung sieht vor, dass das Land den Kreisen und kreisfreien Städten ab dem kommenden Jahr 90 Prozent der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, bis das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen ist. Danach gilt die bislang gesetzlich geregelte Kostenaufteilung 70 Prozent Land, 30 Prozent Kommune. Sollte die tatsächliche Entwicklung die Annahmen des Bundes bezüglich der Flüchtlingszahl (bundesweit 800.000), der Kosten (670 Euro) oder der Asylverfahrensdauer (5 Monate) überschreiten, tritt das Land in Vorleistung und zahlt den Betrag an die Kommunen bereits 2016 aus während dem Land die Kosten erst 2017 vom Bund erstattet werden.

2.000 Euro Integrationspauschale

Darüber hinaus erhalten Gemeinden und Städte ab dem 01.03.2016 eine Integrations- und Aufnahmepauschale von 2.000 Euro für jeden Asylbewerber, der nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein unterkommt. Im Januar und Februar steigt die Pauschale von bisher 900 Euro auf dann 1.000 Euro.

Aus den Bundesgeldern für 2015, rund 68 Millionen Euro, erhalten die Kommunen 29 Millionen Euro, davon werden in 2015 knapp 21 Millionen Euro und 2017 acht Millionen Euro ausgezahlt.

20.000 Wohnungen

Das Land und die Kommunen halten perspektivisch 20.000 zusätzliche Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen für erforderlich. Das Land wird mit der IB.SH 16.000 neue Wohnungen schaffen. In einem ersten Schritt sollen 2016 4.000 neue vom Land geförderte Wohnungen entstehen. Die Kommunen werden den Bau von 4.000 Wohnungen sicherstellen.

Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften

Für Herrichtungsmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften stellt das Land den Kommunen sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Minderjährige Flüchtlinge

Verwaltungsleistungen in Verbindung mit der Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sind kommunale Aufgabe und werden von den Kommunen finanziert.

Die Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Zuständigkeit für die Amtsvormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Sie tragen die Kosten und werden dafür ausreichend Personal vorhalten.

Transitflüchtlinge

Die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg erhalten vom Land zur Abgeltung ihrer besonderen Belastung im Zusammenhang mit der Durchreise von Transitflüchtlingen im kommenden Jahr 50 v.H. ihrer nachgewiesenen Mehrbelastung, max. 300.000 Euro pro Stadt.

Gesundheitskarte

Die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge werden im vollen Umfang von den Kommunen getragen.

Betreuungsgeld

Das Land wird seinen Anteil an den freiwerdenden Betreuungsgeldmitteln für den Betrieb und den Bau von Kindertagesstätten an die Kommunen weiterleiten. Abzüglich der bereits mit dem Haushaltsentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel für die Sprachförderung in Höhe von zwei Millionen Euro – mit dem das Land in Vorleistung gegangen war – stehen damit folgende Beträge zur Verfügung:

2016: 9,5 Millionen Euro

2017: 24,3 Millionen Euro

2018: 27,6 Millionen Euro

Aussender: Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge, Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Redaktion: TG