Forschungsreaktor Geesthacht: Ausfall eines Notstromaggregats

GEESTHACHT/KIEL. Im abgeschalteten Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) hat sich im Laufe einer routinemäßigen wiederkehrenden Prüfung ein Notstromaggregat unplanmäßig abgeschaltet. Wie das Energiewendeministerium (Atomaufsichtsbehörde) heute (28.9.2015) in Kiel mitteilte, wurde der Ausfall als meldepflichtiges Ereignis eingestuft.

Das Signal fürs Abschalten hatte eine Überwachungseinrichtung gegeben, die fälschlicherweise eine zu hohe Temperatur des Aggregats ermittelt hatte. Die Störung wurde zurückgesetzt, so dass das Notstromaggregat wieder betriebsbereit war. Die wiederkehrende Prüfung wurde wiederholt und ohne Beanstandungen erfolgreich abgeschlossen.

Die Betreibergesellschaft des Forschungsreaktors hat dem Energiewendeministerium das meldepflichtige Ereignis heute (28. September 2015) fristgerecht als Ereignis der Kategorie „N“ (s.u.) gemeldet.

Das Energiewendeministerium stuft das Ereignis bis auf Weiteres als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam ein und hat die Ursachenklärung unter Einbeziehung von Sachverständigen aufgenommen.

Hintergrund:

Der Forschungsreaktor Geesthacht wurde in 2010 endgültig abgeschaltet. Das Stilllegungsverfahren läuft. Es befinden sich keine Brennelemente in der Anlage. Die Notstromanlage dient zur Stromversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromnetzanbindung.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Aussender: Nicola Kabel – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG