Umsetzung des Flüchtlingspaktes: Neue Förderung von Koordinierungsstellen zur Flüchtlingsaufnahme – Einführung einer Integrationspauschale

KIEL. Das Land setzt den Flüchtlingspakt vom 6. Mai diesen Jahres weiter um. So werden die Einrichtung und der Betrieb von Koordinierungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte für die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen ab sofort finanziell gefördert. Darüber hinaus zahlt das Land künftig eine Integrationspauschale; sie ersetzt die bisherige, quartalsmäßig an die Kreise und kreisfreien Städte ausgezahlte Betreuungskostenpauschale. Die mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmten Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2015, die entsprechenden Erlasse wurden heute (7. September) veröffentlicht.

Förderung der Koordinierungsstellen

Land und Kommunen hatten sich im Flüchtlingspakt verständigt, dass künftig die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe neuer Koordinierungsstellen die integrationsorientierte Aufnahme von Asylsuchenden steuern. Sie haben die Aufgabe, ein lokal abgestimmtes Aufnahme- und Integrationsmanagement zu schaffen. Damit sollen die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit innerhalb einzelner und zwischen den Kommunen sowie mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten verbessert werden. Sach- und Personalkosten der Koordinierungsstellen bezuschusst das Land im laufenden Jahr mit 1 Million Euro und 2016 mit zwei Millionen Euro.

Neuregelung zur Integrationspauschale

Künftig gewährt das Land eine einmalige Integrationspauschale in Höhe von 900 Euro für jeden Asylsuchenden, der in einer Kommune ankommt. Das Geld erhalten die kreisfreien Städte sowie die Kreise, die es unmittelbar die kreisangehörigen Kommunen weiterleiten.

Das neue System ersetzt die bisherige Betreuungskostenpauschale, die quartalsweise gezahlt wurde und maximal 405 Euro pro Jahr betrug. Die neue Integrationspauschale ist unbürokratischer und schafft mehr Planungssicherheit für die Kommunen bei der Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Betreuung von Asylsuchenden.

Für Personen, für die bis zum 1. Juli 2015 die Betreuungskostenpauschale gewährt wurde, sieht eine Übergangsregelung eine Sonderzahlung in Höhe von vier Quartalen vor.

Mit den beiden neunen Regelungen wird die dezentrale Betreuung von Asylsuchenden nachhaltig gestärkt. Das Land und die kommunalen Landesverbände sind sich daher einig, dass künftig die Notwendigkeit der Anerkennung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende durch das Land entfällt. Für bestehende und im Antragsverfahren befindliche Gemeinschaftsunterkünfte sieht eine Übergangslösung die Möglichkeit vor, die Anerkennung um zwei Jahre bzw. längstens bis zum 31. Dezember 2017 zu verlängern.

Aussender: Ove Rahlf, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (SH)
Redaktion: TG / Hallo-Holstein