Vattenfall beantragt Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Krümmel

KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den Antrag zur Stilllegung und zum Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel begrüßt. „Wir haben lange auf diesen Schritt des Betreibers gewartet, den ich oft angemahnt habe. Es ist gut, dass Vattenfall jetzt bereit ist, den Rückbau des Atomkraftwerks Krümmel einzuleiten, auch wenn der Konzern parallel noch vor einem internationalen Schiedsgericht versucht, Schadensersatz für die deutsche Entscheidung zum Atomausstieg zu erhalten.

Damit ist auch klar, dass Vattenfall nicht heimlich doch auf einen Wiedereinstieg in die Atomkraft in Deutschland hofft. Auch das ist gut“, sagte er heute (25. August 2015) in Kiel.

Nach dem Rückbauverfahren für das Atomkraftwerk Brunsbüttel könne nun auch das Genehmigungsverfahren für den Abriss des Meilers in Krümmel beginnen. „Das ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum tatsächlichen Ende der Atomenergie in Schleswig-Holstein“, betonte Habeck.

Mehr als vier Jahre nach dem gesetzlich beschlossenen Atomausstieg Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel, Vattenfall, gestern der Atomaufsicht den Rahmenantrag zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks übergeben. „Damit ist jetzt das atomrechtlich erforderliche Verwaltungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks formal eingeleitet worden“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Dr. Dr. Jan Backmann.

In einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren werden nun das Stilllegungs-, Abbau-, und Entsorgungskonzept sowie der Restbetrieb während der Stilllegung zu regeln sein. Hierfür muss Vattenfall in den nächsten Monaten noch umfangreiche Dokumente, unter anderem in einem Sicherheitsbericht, vorlegen. Das Vorgehen entspricht dem für das Atomkraftwerk Brunsbüttel. Die Änderung des Atomgesetzes nach dem Atomunfall von Fukushima im Jahre 2011 hatte dazu geführt, dass beide Kernkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben.

Mit dem eigentlichen Abbau des Atomkraftwerks Krümmel kann erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist. Die Genehmigungsbehörde und die Betreibergesellschaft gehen davon aus, dass bis dahin alle Brennelemente aus der Anlage in das Zwischenlager auf dem Gelände des Kernkraftwerks überführt worden sind. Nach derzeitiger Planung wird dies Ende 2018 der Fall sein, so dass mit dem Abbau 2019 begonnen werden kann

Der Rückbau wird sich über mehr als 15 Jahre erstrecken. Es müssen alle kontaminierten Komponenten und Gebäudeteile entsorgt werden. Umfangreiche, aufwendige ferngesteuerte Trennverfahren, unter anderem unter Wasser, werden zum Einsatz kommen. Der Einhaltung des Strahlenschutzes wird eine besondere Bedeutung beigemessen.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum Abbau des Kernkraftwerks wird die Öffentlichkeit beteiligt und es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Zudem hat sich die Reaktorsicherheitsbehörde bei Vattenfall dafür eingesetzt, dass die Bevölkerung zeitnah in den Informationsprozess zum Abbau des Kernkraftwerks – über die rechtlich zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus – einbezogen wird. „Der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein Generationenprojekt. Ich weiß, dass ein solcher Prozess auch viele Fragen und teilweise Sorgen auslöst. Deswegen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit besonders wichtig. Die Genehmigungsbehörde wird den Rückbau so sicher wie möglich machen. Ohne Kernkraftwerke ist es allemal sicherer als mit ihnen“, sagte Habeck.

Daher begrüßt die Behörde auch die Entscheidung Vattenfalls, das Kernkraftwerk abzureißen und nicht den nach dem Atomgesetz auch möglichen Weg des sogenannten sicheren Einschlusses zu wählen. Dem Antrag zufolge sollen die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle auf dem Gelände des Kernkraftwerks gelagert werden solange das bundesweite Endlager dafür nicht zur Verfügung steht.

Nähere Informationen finden Sie auch unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/R/reaktorsicherheit.html

Hintergrund: Das Kernkraftwerk Krümmel gehört zu 50 Prozent Vattenfall und zu 50 Prozent E.ON. Betreiber ist Vattenfall. Es ging 1983 erstmals ans Netz. Mit der Atomgesetznovelle von 2011 verlor das Kernkraftwerk die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Das Kernkraftwerk stand zuvor bereits – ausgenommen von wenigen Betriebstagen im Juni / Juli 2009 – seit dem 28.06.2007 still. Der Stillstand war im Wesentlichen auf Schäden an den Maschinentransformatoren zurückzuführen.

Außer Krümmel gibt es noch zwei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist Schleswig-Holsteins ältestes Kernkraftwerk (Netzanbindung 1976) und wird ebenfalls von Vattenfall betrieben, Miteigentümer ist E.ON (33,3 Prozent). Brunsbüttel darf wie Krümmel nicht mehr ans Netz. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für den Rückbau.

Einzig das Kernkraftwerk Brokdorf ist noch in Betrieb. Der von E.ON betriebene Meiler darf nach der Atomgesetznovelle von 2011 noch bis Ende 2021 im Leistungsbetrieb laufen. Miteigentümer ist Vattenfall (20 Prozent).

Aussender: Nicola Kabel – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG / Hallo-Holstein