Sielbektal in Ostholstein wird neues Naturschutzgebiet – Umweltminister Habeck unterzeichnet Landesverordnung

KIEL Schleswig-Holstein hat ein neues Naturschutzgebiet. Umweltminister Habeck hat die neue Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Sielbektal, Kreuzkamper Seelandschaft und umliegende Wälder“ unterzeichnet. Das 209 Hektar große Gebiet befindet sich in der Gemeinde Ratekau. Im Kreis Ostholstein vergrößert sich damit die Gesamtfläche aller Naturschutzgebiete auf 3835 Hektar, das sind rund 2,3 Prozent der Kreisfläche, verteilt auf 16 Naturschutzgebiete.

Das neue Naturschutzgebiet bietet Lebensraum für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Es ist im Nordwesten und Nordosten geprägt durch die beiden historischen Waldstandorte Hohelied und Beutz mit standortgemäßen naturnahen, zum Teil alten Buchen- und Buchenmischwäldern. Zwischen den beiden Wäldern erstreckt sich das weite, beinahe vollständig extensiv beweidete Sielbektal mit Feucht- bis Nasswiesen, Sümpfen, Übergangsmooren, Erlen und Weidenbrüchen mit Kleingewässern. Auf den mehr oder weniger steilen Hanglagen sind Magerrasen und saumförmige Staudenfluren mager-trockener Standorte ausgebildet.

„Die Gemeinde Ratekau und der Umweltschutzverein haben sich gemeinsam mit viel Energie und Geduld dafür eingesetzt, das Sielbektal als Naturschutzgebiet zu sichern.

Dieses bürgerschaftliche und gemeindliche Engagement ist beispielhaft“, sagte Umweltminister Robert Habeck heute (12. August 2015). Der Umweltschutzverein Sereetz hat sich bereits seit Mitte der 1990er Jahre für den Schutz des Sielbektals eingesetzt und die extensiven Weidelandschaften dort etabliert.

Der südliche Teil des Sielbektals ist im Zentrum durch die Katthorstwiese, ein Komplex aus Nasswiese und Übergangsmoor, größere Teiche und diese Bereiche umgebenden, mehr oder weniger mageren Grünlandflächen geprägt.

Renaturierte Abgrabungsflächen vervollständigen das vielfältige Lebensraummosaik: im Westen, südlich des Hohelied, gestaltete ehemalige Abgrabungsgewässer mit umgebender Extensivbeweidung mit Robustrindern, im Osten im Wesentlichen sich nach Nutzungsaufgabe natürlich entwickelndes Abgrabungsgebiet.

Die Waldflächen des neuen Naturschutzgebietes befinden sich im Eigentum der Landesforsten Schleswig-Holstein, die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind im Eigentum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, des Umweltschutzvereins Sereetz, der Gemeinde Ratekau sowie mehrerer privater Eigentümer.

Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes und die Inhalte der Verordnung sind während des Beteiligungsverfahrens, in dem viele Gespräche mit Beteiligten stattfanden, angepasst und verändert worden. Hierbei konnten viele der Stellungnahmen berücksichtigt und im Rahmen der Abwägung Kompromisse zwischen den Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen getroffen werden.

Um das artenreiche Grünland im Sielbektal zu erhalten, wird auf den Flächen, die für Naturschutzzwecke erworben wurden, die extensive Beweidung weiterhin zulässig bleiben. Auf den in Privathand befindlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen bleibt die bisherige Nutzung weiterhin zulässig.

Das Waldgebiet „Beutz“ ist Teil der Naturwaldkulisse Schleswig-Holsteins und wird daher künftig nicht mehr bewirtschaftet, um die natürliche Waldentwicklung zu fördern. Lediglich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dürfen noch durchgeführt werden.

Der Umweltschutzverein Sereetz hat sich bereits seit Mitte der 1990er Jahre für den Schutz des Sielbektals erfolgreich eingesetzt, sich mit dem Thema der extensiven Weidelandschaften beschäftigt und diese hier etabliert. „Die Gemeinde Ratekau und der Umweltschutzverein haben die jetzt abgeschlossene dauerhafte Sicherung als Naturschutzgebiet in beispielhafter Weise mit bürgerschaftlichem und gemeindlichem Engagement mit viel Geduld gefordert und gefördert,“ so Habeck abschließend.

Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein