25 Jahre Minderheitenschutz in der Landesverfassung: Minderheitenpolitik moderner denn je – Sprachen Teil der kulturellen Identität

KIEL. Für Ministerpräsident Torsten Albig ist Minderheitenpolitik heute moderner denn je. „Schleswig-Holstein ist das erste Land in Deutschland mit einer eigenständigen Sprachenpolitik für die Regional- und Minderheitensprachen“, sagte er heute (29. Juni) in Kiel. Zum 25-jährigen Bestehen des Minderheitenschutzes in der Landesverfassung hatte der Regierungschef zu einem Empfang eingeladen.

Eine Verfassungsänderung habe in Schleswig-Holstein vor 25 Jahren den Weg frei gemacht für eine Minderheitenpolitik, die heute in vielen Teilen Europas als vorbildlich gesehen werde. „1990 wurden die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe in unsere Landesverfassung aufgenommen. Seitdem schützt das Land nicht nur die Bekenntnisfreiheit. Der damalige Artikel 5 – heute Artikel 6 – garantiert den Minderheiten auch Schutz und Förderung“, sagte Albig. 2012 habe Schleswig-Holstein als erstes Land in Deutschland auch die Minderheit der deutschen Sinti und Roma unter den Schutz der Landesverfassung gestellt.

Heute sehe der Handlungsplan Sprachenpolitik vor, dass die Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch und Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch stärker geschützt und gefördert werden. „Sie sind Teil unserer kulturellen Identität“, so der Ministerpräsident. Wichtig dabei sei, dass dieser Weg nicht nur zusammen mit den Minderheiten gegangen werde. Die Landesregierung setze auch auf eine breite Unterstützung im Landtag. Albig: „Gute Minderheitenpolitik ist nur möglich, wenn Mehrheit und Minderheiten sie gemeinsam und partnerschaftlich gestalten.“

Aussender: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Carsten Maltzan, Lars Erik
Redaktion: TG / Hallo-Holstein