Die grünen Agrarminister fordern bundesweite Regelung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen

KIEL/MAINZ. Die Agrarminister der Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern ein bundesweit geregeltes Anbauverbot für genetisch veränderte Pflanzen (GVO). Die Opt-Out-Richtlinie der EU, um den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, soll damit auch durch den Bund umgesetzt werden.

Eine bundesweite Umsetzung bedeute größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland, betonten die Minister und Ministerinnen. Das belegt ein Gutachten, das sie in Auftrag gegeben haben. Das Gutachten widerspricht Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der Anbauverbote auf Länderebene für rechtssicherer hält.

„Der Bund darf den Ländern nicht den Schwarzen Peter zuschieben. Wir brauchen keinen Flickeneppich, sondern ein flächendeckendes Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. Das bringt mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Das sieht ja sogar auch das Bundesumweltministerium so“, sagte Minister Habeck heute (20. Juni 2015).

In der Bundesregierung können sich Agrarministerium und Umweltministerium nicht einigen. Das Landwirtschaftsressort will Einzellösungen in den Ländern, das Umweltministerium hält ein flächendeckendes Anbauverbot für erforderlich. Ohne eine zügige bundesweite Lösung drohe der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Feldern, betonten die sechs grünen Agrarminister. Die große Mehrheit der Länder habe daher bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Opt-Out-Richtlinie in bundeseinheitliches Recht umzusetzen.

Die Forderung der Länder wird inzwischen durch weitere Gutachten gestärkt, darunter Gutachten des Bundesumweltministeriums, ein Gutachten des Thünen-Instituts sowie durch das von den grünen Agrarministerinnen und Agrarministern in Auftrag gegebene Gutachten.

Das Rechtsgutachten der Agrarminister prüft vor allem landwirtschaftsbezogene Fragestellungen. So sehen die Gutachter eine Reihe von Gründen, die ein bundesweites Anbauverbot von Genpflanzen rechtssicher machen. Dazu gehört der Schutz der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch Genpflanzen. Beispiele sind der Schutz vor einem ungewollten GVO-Eintrag in Honig oder Saatgut.

Mit dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, GVO-Anbau in den Ländern unterschiedlich zu regeln, drohten dagegen erhebliche negative Folgen für den Anbau in der Landwirtschaft, warnen die sechs Ministerinnen und Minister.

Die EU-Richtlinie eröffnet den Staaten auch die Möglichkeit, Umwelt und landwirtschaftliche Produktion vollständig vor GVO-Einträgen zu schützen und daher den Anbau zu verbieten. Die sechs grünen Landwirtschaftsminister fordern von der Bunderegierung, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen und dringend ein flächendeckendes Anbauverbot gesetzlich festzuschreiben. 83 Prozent der Deutschen lehnen Gentechnik auf dem Acker und dem Teller ab.“

Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein