EU-Kommission genehmigt Förderung von 620 Millionen Euro für den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein

BRÜSSEL/KIEL. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat das schleswig-holsteinische Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum genehmigt. „Wir freuen uns, dass wir nach intensiven Abstimmungsrunden mit der EU-Kommission nun die Genehmigung für unser Programm erreicht haben. Damit erhalten wir Planungssicherheit für die Förderung der ländlichen Räume bis 2020“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (26. Mai 2015).

Insgesamt stehen 620 Millionen Euro für die siebenjährige Förderperiode zur Verfügung. Davon stammen fast 420 Millionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – 117 Millionen Euro mehr als in den sieben Jahren zuvor. Diese werden mit nationalen Mitteln in Höhe von rund 200 Millionen Euro kofinanziert, die von Bund, Land und Kommunen beigesteuert werden. Der Anteil der Landesmittel liegt bei knapp 80 Millionen Euro.

„Mit der Aufstellung des Programms hat die Landesregierung die Förderung umgesteuert. Im Fokus steht die Entwicklung einer nachhaltigen und innovativen Landwirtschaft, bei der Tierwohl und Umweltleistungen gezielt gefördert werden. Hierzu verwenden wir insbesondere die zusätzlichen Mittel, die aus der reinen Flächenprämie der ersten Säule (Direktzahlungen) in die zweite Säule umgeschichtet werden. Das ist ein erster Schritt weg von Geld pro Hektar hin zu Geld für gesellschaftliche Leistungen. Dieser Weg muss in Zukunft stärker verfolgt werden“, sagte Habeck.

Ein neuer Schwerpunkt beim Einsatz der ELER-Mittel in Schleswig-Holstein wird die Förderung nachhaltiger Methoden der Landbewirtschaftung sein. Förderangebote vor allem für den Ökolandbau, für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen oder für Investitionen in besonders tiergerechte Stallbauten sollen dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und den Schutz von Gewässern und Böden sowie das Tierwohl zu verbessern. „Eine Reihe von Leistungen für Natur und Umwelt oder für tiergerechte Haltungsformen liegen im Interesse der Gesellschaft, werden aber über den Marktpreis nicht ausreichend vergütet. Diese Mehrkosten gleichen wir über die entsprechenden Förderprogramme aus“, betonte Habeck. Das neue ELER-Programm hat für diesen Bereich sowie für flankierende Bildungs- und Beratungsmaßnahmen rund 215 Millionen Euro an Fördermitteln reserviert.

Ergänzt wird dieser umweltbezogene Ansatz durch die Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft. So werden etwa für Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung, für die Wiedervernässung von Moorstandorten sowie für sonstige biotopgestaltende Maßnahmen 54 Millionen Euro bereitgestellt.

Die ländlichen Räume, die in den kommenden Jahrzehnten besonderen Herausforderungen durch den demografischen Wandel gegenüberstehen, sollen mit insgesamt 186 Millionen Euro unterstützt werden. Im Fokus stehen hier vor allem lokale Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Nahversorgung und Mobilität sowie der weitere Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Knapp die Hälfte der vorgesehenen Mittel für den ländlichen Raum soll in die AktivRegionen fließen. Das Landwirtschaftsministerium hatte die lokalen Entwicklungsstrategien der 22 AktivRegionen 2014 geprüft und die Regionen bereits im Vorgriff auf die Programmgenehmigung anerkannt. „Die frühe Anerkennung war uns wichtig, um die Kontinuität in der Arbeit der AktivRegionen sicherzustellen und den lokalen Akteuren einen zügigen Start in die neue Förderperiode zu ermöglichen“, so Habeck.

Ein Teil der Programm-Mittel soll ebenso wie in der letzten Förderperiode wieder in den Hochwasser- und Küstenschutz fließen (129 Millionen Euro). „Funktionierender Küstenschutz bleibt für Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren essentiell. Wir haben wegen des Klimawandels immer häufiger mit Sturmfluten, Starkregen und Hochwasser zu kämpfen, zudem steigt der Meeresspiegel. Investitionen in den Hochwasser- und Küstenschutz werden deshalb auch künftig eine hohe Priorität behalten“, betonte Minister Habeck.

Hintergrund:

Aufgrund von EU-weiten Verzögerungen bei der Vorbereitung und Genehmigung der neuen Programme beginnt die neue Förderperiode zwar mit mehr als einjähriger Verspätung. Die Mitgliedstaaten haben aber die Möglichkeit, die Fördermittel auch nach Ablauf der Periode noch bis Ende 2023 auszuzahlen.

Der ELER ist neben den Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe die zweite Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Ziel des ELER ist es, in Dörfern und Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern, eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaft sicher zu stellen und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes zu gewährleisten.

Nähere Informationen zur ELER-Förderung, zu den einzelnen Fördermaßnahmen und zum Antragsverfahren können in einem Förderwegweiser unter http://www.eler.schleswig-holstein.de aufgerufen werden.

Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein