KIEL. Die Landesregierung hat heute (5.5.) in zweiter Kabinettsbefassung dem Krebsregistergesetz zugestimmt. Das Gesetz wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Ziel ist es, ein klinisches Krebsregister in Schleswig-Holstein aufzubauen. Basis dafür ist ein Bundesgesetz, das im Sinne des nationalen Krebsplans die Einrichtung klinischer Krebsregister in allen Bundesländern vorsieht und die Rahmenbedingungen zur Durchführung organisierter Früherkennungsprogramme regelt.
Gesundheitsministerin Kristin Alheit betont: „Mein Ziel ist es, die Kräfte im Kampf gegen Krebs weiter zu bündeln. Die Kompetenz und das Wissen der Mediziner sind die wertvollsten Mittel gegen die Krankheit, daher möchte ich dies mit Hilfe des Krebsregisters noch besser nutzbar machen. Es soll auch dazu beitragen, dass die Fortschritte in der Krebstherapie möglichst rasch allen Patientinnen und Patienten zu Gute kommen“.
Eine möglichst vollständige und aktuelle Erfassung relevanter Daten soll zu den Verbesserungen und Qualitätssteigerungen der onkologischen Versorgung beitragen. Das klinische Krebsregister in Schleswig-Holstein soll ab 2016 sukzessive den Betrieb aufnehmen. Dabei soll auch die Kompetenz des vorhandenen epidemiologischen Krebsregisters Schleswig-Holstein genutzt werden. Das klinische Krebsregister soll als fachlich unabhängige Einrichtung alle wichtigen im Verlaufe einer Krebserkrankung und
ihrer Behandlung anfallenden Daten erfassen. Die Daten sollen der Vertrauensstelle bei der Ärztekammer SH übermittelt werden, wo eine Trennung von personen- und krankheitsbezogenen Daten erfolgen soll. Die Auswertung soll von der Registerstelle durchgeführt werden, die räumlich, organisatorisch und personell strikt von der Vertrauensstelle getrennt ist, um den hohen Anforderungen an den Datenschutz Rechnung zu tragen. Der Gesetzentwurf ist in Abstimmung mit dem Landeszentrum für Datenschutz SH erarbeitet worden.
Folgende Vorteile werden durch die klinischen Krebsregister erwartet:
• Das Krebsregister stellt die Daten des gesamten registrierten Krankheitsverlaufs patientenbezogen zusammen und stellt sie den am Behandlungsprozess beteiligten Medizinern zur Verfügung. Damit unterstützt es die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen (z.B. Pathologie, Chirurgie, Urologie, Gynäkologie, Strahlentherapie). Die Daten können die Grundlage für Fallbesprechungen sein, in denen über die laufende und künftige Therapie von Patientinnen und Patienten entschieden wird.
• Das klinische Krebsregister wertet die erfassten Daten aus und meldet tumorspezifische Ergebnisse zurück an die jeweiligen Kliniken und Praxen. Die Rückmeldungen umfassen Angaben u.a. zu Art und Häufigkeit von Therapien sowie Angaben zur Erfüllung leitlinienbasierter Qualitätsindikatoren. Diese Informationen dienen der Qualitätssicherung und geben Anreize für die Qualitätsoptimierung. Sollte es deutliche Unterschiede der Ergebnisse der Behandlungen ergeben, die nicht durch Krankheitsschwere oder Besonderheiten der Patienten (z.B. Begleiterkrankungen) zu erklären sind, so kann dies behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit geben, eventuelle Defizite zu erkennen und auf sie zu reagieren.
• Das klinische Krebsregister stellt Daten bereit, die Transparenz über die onkologische Versorgung ermöglichen. Die Daten können für landespolitische Planungen, beispielsweise bei der Krankenhaus-Planung, genutzt werden. Darüber hinaus ermöglichen sie für Patientinnen und Patienten Transparenz über das gesamte Versorgungsgeschehen und bieten ihnen eine Orientierung.
• Die Daten des klinischen Krebsregisters stehen auch für die Versorgungsforschung zur Verfügung. Ergebnisse entsprechender Forschungsvorhaben können für die Implementierung und die Überprüfung von Leitlinien genutzt werden. Leitlinien sind wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, die von Fachgesellschaften für die Behandlung verschiedener Krebserkrankungen erarbeitet wurden und werden.
• Krebsregisterdaten bilden die Grundlage für Qualitätskonferenzen. In Qualitätskonferenzen werden für ausgesuchte Krebserkrankungen die Behandlungsergebnisse aller Kliniken vorgestellt. Die Unterschiede zwischen Leistungserbringern werden von den Beteiligten gemeinsam diskutiert und als Anstoß für Qualitäts-Verbesserungsprozesse genutzt.
Hintergrund: In Schleswig-Holstein leben heute etwa 100.000 Menschen, die in den letzten 10 Jahren eine Krebsdiagnose erhielten – dies entspricht 3,5 % der Bevölkerung.
Aussender: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (SH), Christian Kohl
Redaktion: TG / Hallo-Holstein